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Gutachten

Keine Pflicht, Sachverständigengutachten einzuholen

Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist das Familiengericht nicht gezwungen, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dies hat das BVerfG in der Entscheidung 1 BvR 1750/21 nochmals deutlich gemacht.

Keine Pflicht Sachverständigengutachten einzuholen

Konkret führt das BVerfG in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung aus:

Die Fachgerichte sind demnach verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BVerfGE 55, 171 <182>).

BVerfG aaO

Ohne Gutachten mehr Beweiserhebung

Doch hat dieses Vorgehen für das Gericht auch Nachteile. Denn wenn es kein Gutachten einholt, muss es anderweitig dafür sorgen, dass es zuverlässige Entscheidungsgrundlagen gibt:

Wenn sie von der Beiziehung eines Sachverständigen absehen, müssen sie anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. BVerfGK 9, 274 <279>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2021 – 1 BvR 1839/20 -, Rn. 20 m.w.N.).

BVerfG aaO

Abweichen vom familienpsychologischen Gutachten

Doch auch hiermit hat es noch kein Ende: Denn selbst wenn man ein Gutachten einholt, kann man als Richter davon abweichen. Doch auch hier ist der Preis ein mehr an Arbeit und Begründung:

Die Verfassung schließt zudem nicht aus, dass das Fachgericht im Einzelfall von den fachkundigen Feststellungen und Wertungen gerichtlich bestellter Sachverständiger abweicht. Insbesondere ist nicht ausgeschlossen, dass das Gericht zu einer abweichenden Einschätzung und Bewertung von Art und Ausmaß einer Kindeswohlgefährdung oder der dem Kindeswohl am besten entsprechenden Entscheidung gelangt. Es muss dann aber eine anderweitige verlässliche Grundlage für eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung haben und diese offenlegen. Ein Abweichen von den gegenläufigen Einschätzungen der Sachverständigen bedarf daher eingehender Begründung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2021 – 1 BvR 1839/20 -, Rn. 20 m.w.N.).

BVerfG aaO

Konklusion

Selbst wenn die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe es hergibt, dass man kein Gutachten einholt oder dass vom Ergebnis desselben abgewichen wird, führt dies nur zu einem mehr an Arbeit für den Familienrichter. Er hat also gerade keine Motivation, auf ein Gutachten zu verzichten oder hiervon abzuweichen. Die ausführliche Begründung braucht es für ein dem Gutachter folgen nicht, nur wenn man abweicht.

Die Entscheidung des BVerfG ist daher wichtig und richtig, sie eröffnet den Richtern aber auch den Weg in die Bequemlichkeit.

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Gutachten

Anforderungen an die Qualifikation von Sachverständigen

Das OLG Schleswig hat sich mit seiner Entscheidung 13 UF 4/20 vom 07.05.2020 mit den Anforderungen an die Qualifikation von Sachverständigen bei familienpsychologischen Gutachten auseinandergesetzt.

OLG Schleswig zur Qualifikation von Sachverständigen

Auf Seite 727 der NZFam führt der Senat zu Anforderungen an den Beweisbeschluss und an die
Qualifikation des für ein familienpsychologisches Gutachten
hinzuzuziehenden Sachverständigen aus:

Die „Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten“ hat unter Beteiligung von Vertretern juristischer,
psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer, fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes unter Einbindung und Mitwirkung der Landesjustizministerien die sog. „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ als Empfehlungen erarbeitet.

Diese sind im Jahre 2019 in 2. überarbeiteter Auflage erschienen. Unter anderem war auch das Institut für Soziale Arbeit (ISA) beteiligt.

Auch wenn diese Empfehlungen keine Kriterien im Sinne rechtlich verbindlicher Mindeststandards darstellen, so dienen sie doch der Konkretisierung der in § 163 I FamFG formulierten Anforderungen an die in Kindschaftssachen zu bestellenden Sachverständigen und die zu erstattenden Gutachten und sind nach Auffassung des Senates im Rahmen der Ausübung des
pflichtgemäßen Ermessens zu berücksichtigen, da sie eine Arbeitsgrundlage darstellen, die von den
beteiligten Experten unter Einbeziehung juristischer und psychologischer Aspekte in Kenntnis der
bestehenden Situation im Gutachterwesen erarbeitet wurden.

OLG Schleswig 13 UF 4/20 vom 7.5.2020

Mindestanforderungen definieren i.S. §163 FamFG die Frage der Qualifikation von Sachverständigen

Kurz und knapp: Die Mindestanforderungen definieren als Auslegung des §163 I FamFG, wann ein Gutachter kompetent ist und wann ein Gutachten hinreichend gut ist.

Mindestanforderungen definieren i.S. §163 FamFG, welche Qualifikation Sachverständige haben müssen und was in ein Gutachten muss

OLG Schleswig aaO

Für mir eine längst überfällige klare Aussage zur Qualifikation von Sachverständigen und zur Anwendbarkeit der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, insbesondere eben auch im Hinblick auf die Gutachten.

Der Senat setzt sich noch umfangreich mit der Qualifikation von Pädagogen, Ausnahmen und Regeln auseinander, weshalb diese Entscheidung für alle zu lesen empfehlenswert ist.

Josef Salzgeber kommentiert diese Entscheidung in der FamRZ 2020, 719 ff. und erkennt an, dass die dortigen Sachverständigen nicht qualifiziert für die Beweisfrage waren, gleichzeitig das OLG anders als andere Oberlandesgerichte eben nicht jede Fortbildung ausreichen lassen wollen. Insbesondere hat das Oberlandesgericht aber, so Salzgeber zustimmend, das Gutachten inhaltlich gewürdigt und konkrete Mängel aufgezeigt. Damit wird letztlich per se die von mir „kritische Gutachtensrezension“ getaufte Vorgehensweise geadelt.

Untersuchungsplan muss vorab den Beteiligten kundgetan sein

Weiter erwähnt das Oberlandesgericht, dass eine angemessene Erklärung des Sachverständigen gegenüber den Beteiligten über die Fragestellung und den Untersuchungsplan zu erfolgen hat.

Fehlerhaft ist es danach, dies nicht zu tun, was aus dem Gutachten ersichtlich sein muss:

Dem Gutachten ist nicht zu entnehmen, dass insbesondere mit den Kindeseltern die einzelnen Schritte der Begutachtung vorab besprochen und sie auf die Freiwilligkeit der Begutachtung hingewiesen wurden.

OLG Schleswig aaO

Anwälte und Richter müssen die Qualifikation von Sachverständigen aktiv hinterfragen

Die Entscheidung zeigt, dass es sich also lohnt, sowohl die Qualifikation von Sachverständigen zu hinterfragen als auch die Gutachten an den Mindestanforderungen zu messen. Auch wenn es viele Anwälte und Richter nur ungern hören wollen: Diese Mehrarbeit lässt sich nach dieser Entscheidung, die vollkommen meiner Auffassung entspricht, nicht mehr vermeiden. Wenn ein Anwalt das nicht kann, sollte man tunlichst einen Fachmann hinzuziehen oder mich beauftragen.

Die Entscheidung des OLG Schleswig ist ein Meilenstein für die Qualität von Sachverständigengutachten und gibt der von mir lange geäußerte Auffassung, dass diese Mindestanforderungen verbindlich sind, weil sie das wissenschaftlich geschuldete wiedergeben, rückhalt.

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Gutachten

Sind Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter fehlerhaft?

Hier liegen einige Gerichtsgutachten von Prof. Dr. Michael Günter vor, die Auffälligkeiten beinhalten und – meiner Meinung nach – Abweichungen von den Mindeststandards beinhalten, so dass der Schluss auf fehlerhafte Gutachten möglich ist. Prof. Dr. Michael Günter, langjähriger Leiter der KJP Bad Canstatt, gehört zu den fleissigen Gutachtern im „Ländle“. Er ist in ganz Baden-Württemberg unterwegs, von Ellwangen bis Freiburg. Seine Gutachten sind auch deshalb etwas besonderes, weil sie in den mir vorliegenden Fällen oft nicht die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen einhalten, obwohl er diese mit verabschiedet und unterzeichnet hat:

Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten

„Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) vertreten durch Prof. Dr. Renate Schepker, Dr. Gundolf Berg, Prof. Dr. Michael Günter (2. Auflage)“

Mindestanforderungen Seite 1, 2. Punkt

In mir vorliegenden Gutachten kam es unter anderem zu den folgenden Auffälligkeiten, die meines Erachtens eine Unverwertbarkeit der Arbeit von Prof. Dr. Michael Günter als Familienpsychologischer Sachverständiger zur Folge haben wird.

Sind die Mindestanforderungen verbindlich?

Aus meiner Sicht sind die Mindestanforderungen verbindlich, insbesondere für die, die sie ausgearbeitet haben:

Ein psychologisches Gutachten dokumentiert ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen und beantwortet eine von einer Auftraggeberin / einem Auftraggeber vorgegebene Fragestellung (oder mehrere Teilfragestellungen). Die Fragestellung betrifft bestimmte Aspekte des Erlebens und Verhaltens von einer Person oder mehreren Personen. Die Fragestellung muss im Rahmen des nachfolgend beschriebenen diagnostischen Prozesses beantwortet sein. Im Gutachten muss dieser Prozess und die Beantwortung der Fragestellung nachvollziehbar dargestellt werden (Amelang et. al., Psychologische Diagnostik und Intervention).

Die Entscheidungsfindung soll mit Hilfe eines solchen Gutachtens fundierter und nachvollziehbarer getroffen werden können (Salzgeber, Rn. 1432). Denn die gewonnenen Erkenntnisse sind, wenn auch keine wissenschaftliche Arbeit im engeren Sinn, doch vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse und auf Basis statistischer Beziehungen nachvollziehbar zu bewerten (Salzgeber, Rn. 1314).

Betroffene, Auftraggeber und Obergutachter finden hierin den Maßstab für eine Bewertung von (Familien)psychologischen Gutachten (DGPS S. 2). Der Begriff Gutachten ist nicht gesetzlich definiert, aber fachlich (Salzgeber, Rn. 1432). Die Politik erkennt diese Mindestanforderungen zudem als Rechtsverbesserung an (Winkelmeier-Becker in https://www.rtl.de/cms/aufgedeckt-falsches-gutachten-bei-sorgerechtsstreit-reporter-hilft-verzweifelter-mutter-4901881.html).

Gibt es weitere Gütekriterien für familienpsychologische Gutachten?

Daneben gibt es noch die Standards des FSLS nach Jopt und Behrend und weitere, die Salzgeber (aaO Rn. 1500) benennt oder die von Westhoff und Kluck propagierten EOD-Standards (ebenda). Im Literaturverzeichnis der österreichischen Vorgaben „Empfehlung für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts“ (siehe sozialministerium.at) sind noch die AFCC-Standards von 2006, welche Salzgeber definiert als durchaus geeignet, um „bei uns Anwendung zu finden. “

Welche wissenschaftlichen Fehler als Gutachter macht Günter?

Viele Fehler, die er aus meiner Sicht macht, finden nicht in allen Gutachten statt, manche nur in einigen, manche nur in einem. Eine individuelle Prüfung seiner Gutachten ist daher unumgänglich, die nachstehende Liste ist nur eine Möglichkeit von Fehlern, die nicht zwingend in Deinem Gutachten gegeben sein müssen. Ausgewertet habe ich so um die zehn Gutachten, die mir vorliegen.

Die nachstehende Liste stellt meine Meinung zu Fehlern in Gutachten dar, die ich in jeweils mindestens einem Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter extrahieren konnte:

  • Er erstellt ein kinderpsychiatrisches Gutachten, obwohl der Auftrag auf ein familienpsychologisches gerichtet ist
  • Der Beweisbeschluss des Gerichtes ist im Gutachten nicht oder nicht vollständig zitiert
  • Die rechtliche Fragestellung wird nicht in eine psychologische übersetzt
  • Hypothesen werden nicht gebildet und nicht benannt
  • Eine Untersuchungsplanung ist nicht ersichtlich
  • Eine Begründung, warum ein spezifisches Testvorgehen stattfindet oder nicht stattfindet, erfolgt nicht
  • Personen, die nicht teilnehmen wollen, werden (aus deren Sicht) bedrängt, doch teilzunehmen
  • Aussagen von Betroffenen werden nicht richtig widergegeben
  • Hilfspersonen, die nicht im Beweisbeschluss benannt sind als Gutachter, nehmen die Exploration vor / Günter nimmt nicht (vollständig) an der Exploration teil
  • Die Aktenanalyse ist frei erfolgt
  • Die Gesprächsführung ist ohne einen erkennbaren Gesprächsleitfaden erfolgt
  • Die Interaktionsbeobachtung erfolgt nicht dem Stand der Wissenschaft nach
  • Die Qualifikation des Co-Gutachters entspricht nicht den Mindestanforderungen
  • Es ist nicht klar, welcher Gutachter (bei mehreren) welchen Teil des Gutachtens zu verantworten hat
  • Anknüpfungstatsachen sind falsch oder nicht richtig wiedergegeben
  • Der Beweisauftrag wird teilweise überschritten

Sicherlich ist nicht jedes Abweichen von den Mindestanforderungen bereits dazu führend, dass das Gutachten unverwertbar ist. Wenn aber mehrere der oben genannten Punkte auch bei Euch nicht eingehalten sind, dann dürfte das Gutachten nicht verwertbar sein. Gleichwohl ist eben auch nicht jeder Psychiater i.S. §163 FamFG geeignet.

Eine Liste zur Eigeneinschätzung findet ihr auf Gutachten-anfechten.de.

Wie wehre ich mich gegen ein Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter?

Am Besten ist es, wenn Ihr bereits beim Beweisbeschluss darauf hinweist – falls dieser eine familienpsychologische Fragestellung beinhaltet – dass Prof. Dr. Michael Günter eben nur Kinder- und Jugendlichenpsychiater ist. Psychologische Fragestellungen sind daher nicht seine Kernkompetenz, unabhängig von §163 FamFG. Mir ist auch aus keinem Gutachten bekannt, dass er diese Kompetenzen erworben hätte. Allerdings sind Psychiater in §163 FamFG aufgeführt als potentielle Gutachter.

Weiter sollte man darauf hinweisen, dass es ausreicht, einen Gutachter zu bestellen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, dass zwei Menschen die Arbeit machen, die einer erledigen kann. Eventuelle Mehrkosten sind unnötig.

Man sollte zudem einer Weitergabe der Akten an Dritte widersprechen, solange der Beweisbeschluss nicht abgeändert ist. Dies könnte nämlich ein Verstoß gegen die Schweigepflicht des Sachverständigen sein (vgl. Kammergericht Berlin).

Gleichzeitig empfehle ich, dass Ihr einen kompetenten Gutachter vorschlagt, zum Beispiel alle (!) Sachverständige der Psychotherapeutenkammer in Baden-Württemberg. Nur mit einem solchen zusammenzuarbeiten bringt das Gericht in Argumentationsnot.

Eine Rüge der Befangenheit muss Einzelfallbezogen entschieden und begründet werden. Teils meinen die Gerichte, dass die Fachlichkeit eines Gutachtens oder Gutachters nur mit dem Rechtsmittel (Beschwerde/Rechtsbeschwerde) angefochten werden kann. Ich sehe das anders.

Hat eine Haftungsklage nach §839a BGB Erfolg gegen Gutachten Prof. Dr. Michael Günter?

Auch dies ist eine Einzelfallfrage, die je nach Gutachten zu prüfen ist. Grundsätzlich sind die Erfolgschancen höher, je mehr der oben genannten Auffälligkeiten in Deinem Gutachten auch vorkommen. Jedenfalls ist mindestens eine Klage gegen Prof. Dr. Michael Günter derzeit am Landgericht Frankfurt anhängig, Az. 2-10 O 272/22. Mehr Infos zu Amtshaftungsklagen findet Ihr hier auf dem Blog oder auf Amtshaftung.org. Wusstet Ihr schon, dass die meisten Amtshaftungsklagen als Schadenersatz-Rechtsschutzfall gelten und damit versichert sind? Eine Versicherung im Familienrecht ist dafür nicht notwendig!

Update 22.05.2024: In einer rechtskräftigen Entscheidung weist das zuständige Gericht darauf hin, dass man ein Günter-Gutachten nicht verwertet hat, weil es eben nicht zu einer Überzeugung geführt hat.

„Bei dem genannten „Gutachten Günter“ handelt es sich um ein Sachverstädigengutachten aus einem anderen Verfahren. Eine Auseinandersetzung konnte unterbleiben, da das Gutachten im anderen Verfahren nicht zu einer Überzeugung geführt hatte.“

Für Gute Gutachten!

Dieser Beitrag ist nicht dazu da, den Gutachter Prof. Dr. Michael Günter an den Pranger zu stellen. Er ist dazu da, die tausende guten Gutachter da draussen, die einen tollen Job machen, und deren Arbeit zu schützen. Ich bin, wenn Gutachten schon sein müssen, für gute Gutachten, Nachvollziehbar und Prüffähig. Jeder Rechtspsychologe kann ein gutes Gutachten schreiben. Man muss es nur wollen und sich an ein paar einfache Regeln halten.

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Gutachten

Gutachten in Österreich anfechten: Empfehlung für Sachverständigengutachten

In Österreich gibt es vergleichbar zu den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht die Empfehlung für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts. Letztere sind über das dortige Sozialministerium.at zu beziehen und verinnerlichen das wissenschaftliche Vorgehen bei solchen Gutachten in Österreich.

Empfehlungen für Gutachten in Österreich weisen auf deutsche Mindestanforderungen

Das besondere dabei: Diese Empfehlungen verweisen nicht nur auf die deutsche Standardliteratur, sondern insbesondere auch auf die Mindestanforderungen. Das bedeutet: Alles, was ich hier auf der Webseite über Gutachten anfechten gesagt habe, gilt zu 99% in Österreich auch.

Ich werde in den nächsten Wochen hier und auf Gutachten-anfechten.de die Empfehlungen für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts sowie die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht noch näher beleuchten.

Gutachten in Österreich anfechten

Insbesondere Anwälte müssen sich mit der Materie auseinandersetzen, um adäquat reagieren zu können. So kann man auch familienpsychologische Gutachten in Österreich anfechten.

Wer sich hierzu nicht in der Lage sieht, kann meine Hilfe in Anspruch nehmen.

local_hospital

Du benötigst Hilfe beim Gutachten anfechten?

Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst beide nicht wie Ihr mit dem Gutachten umgeht? Wie man sowas anfechten kann? Da habe ich die Lösung für Euch: Meine Gutachtensrezension, eine rechtlich-sachliche Analyse als Rechtsgutachten -> Hilfe beim Gutachten anfechten

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Gutachten

Gutachten anfechten: Neue Artikel zu Fehlern in Gutachten

Liebe Leser, wie Ihr ja wisst betreibe ich neben dieser Seite noch Amtshaftung.org und gutachten-anfechten.de. Auf letzterer Seite werde ich verstärkt zu Fehlern in Gutachten ausführen und wie man Gutachten anficht bzw. was so typischerweise in Gutachten falsch ist. Also bookmarkt nicht nur diese Seite, sondern auch Gutachten anfechten.

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Gutachten

Muss ein Gutachten „wissenschaftlich“ sein?

Das ist eine spannende Frage, ob ein Gutachten wissenschaftlich sein muss. Die Antwort hierauf ist einfach: Ja, ein Gutachten muss wissenschaftlich sein. Das weiß auch das Bundesverfassungsgericht:

Zwar gehört es zur Aufgabe von Sachverständigen, aus der juristischen Fragestellung wissenschaftlich beantwortbare Fragen des eigenen Fachgebiets abzuleiten.

BVerfGE 1 BvR 1178/14 Rn. 27

Damit ist aber noch nicht klar, was Wissenschaftlichkeit ausmacht.

Was ist eine wissenschaftliche Arbeit

Studenten geben Universitäten Listen wie die folgende mit, die wissenschaftliche Arbeiten definieren.

Eine wissenschaftliche Arbeit zeichnet sich aus durch

  • Klarheit der Fragestellung
  • Schlüssigkeit und Struktur der Gliederung / des Aufbaus
  • Eigenständigkeit in Herangehensweise und Erarbeitung des Themas
  • Angemessenheit des Untersuchungsdesigns
  • Verwendung von wissenschaftlicher Terminologie
  • Definition und Klärung von Fachbegriffen
  • Umfang und Angemessenheit der verwendeten Literatur
  • Bezugnahme auf Literatur, Belegen von Argumenten, korrekte Wiedergabe von Fakten
  • Qualität der wissenschaftlichen Argumentation
  • Differenziertheit der Darstellung der Inhalte sowie der Argumentation
  • Gegebenenfalls: Qualität der empirischen Daten
  • Interpretation der empirischen Daten bzw. der verwendeten Quellen
  • Verbindung von Theorie und Empirie
  • Kritische Reflexion der Arbeit / Problembewusstsein
  • Verständlichkeit / Klarheit der Sprache
  • Schreibstil / Orthografie
  • Formal korrekte Zitation
  • Formale Korrektheit der Arbeit

(vgl. z.B. Uni Hildesheim)

Fordert wissenschaftliches Arbeiten ein!

Michael Langhans, Volljurist und Herausgeber

Der rechtliche Fachbegriff für ein wissenschaftliches Gutachten ist die Prüffähigkeit. Nur prüffähige Gutachten sind verwertbar.

Beide Begriffe haben einen gemeinsamen Kern: Sie sollen sicherstellen, dass der Leser überprüfen und nachschauen kann, ob das geschriebene auch richtig ist. Deshalb sind korrekte Zitate so wichtig. Damit Anwalt, Richter, Leser prüfen und nachvollziehen können, ob das auch allgemeiner Wissenschaftsstand ist oder nur eine private Meinung des Gutachters. Deshalb reite ich bei meinen kritischen Gutachtensrezensionen auch so sehr auf formellen Aspekten herum. Denn diese formellen Aspekte muss ein Richter nachvollziehen können, um ein Gutachten anzufechten.

Die obige Liste ist freilich nicht absolut auf familienpsychologische Gutachten anzuwenden. Denn im Gerichtsgutachten gelten die Mindestanforderungen, welche eine Struktur für wissenschaftliches Arbeiten vorgeben. Daneben bindet der Beweisbeschluss ebenfalls den Gutachter.

Eigentlich verstehen sich die obigen Anleitungen fast von alleine wie dass man korrekte Fakten wiedergibt oder logisch und verständlich schreibt Und trotzdem wir hiergegen oft verstoßen. Fordert daher wissenschaftliches Arbeiten ein!

Mehr Infos hierzu auf Gutachten-anfechten.de

Weitere Artikel:

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Gutachten

Betreuungskompetenz

Was ist eine umgangsrechtlich relevante Betreuungskompetenz? Das ist ein psychologisches Kriterium, das ein Gutachter in einem Umgangsverfahren erörtern, untersuchen und letztlich bestätigen muss. Nur bei einer vorliegenden Betreuungskompetenz wird das Gutachten (erheblichen) Umgang empfehlen und befürrworten. Welche einzelnen Aspekte dabei im Umgangsgutachten hinterfragt werden, erläutere ich Euch nachstehend.

Was ist Betreuungskompetenz?

Unter Betreuungskompetenz verrstehen Psychologen die grundlegende Fähigkeit und Bereitschaft, insbesondere während Umgang die körperlichen, emotionalen und geistigen Bedürfnisse des Kindes zu erkennen. Dieses muss dann bei der Umgangsgestaltung angemessen durch den Elternteil, der Umgang erhält, berücksichtigt werden (vgl. insowweit Dettenborn & Walter, 2016).

Wie belegt man die Betreuungskompetenz?

Das Kind/die Kinder müssen beim Umgang durch den Elternteil selbst betreut und beaufsichtigt werden. Auch beim häuslichen Umgang muss zudem eine Versorgung mit Lebensmitteln und Getränken erfolgen und das Kind/die Kinder auch gepflegt werden.
Aber auch emotionale Grundbedürfnisse des Kindes muss man wahrnehmen und berücksichtigen können, dem Kind zudem ausreichend
Anregung bieten durch gemeinsame Beschäftigungen, Vorschläge und geschaffene Möglichkeiten.
Weiter kommt es auch auf die erzieherische Kompetenz des Elternteils an.
Selbst wenn ein reiner „Umgangselternteil“ nicht rechtlich an der Erziehung des Kindes mitwirken darf, muss er/sie/es fähig sein,
dem Kind beim Umgang ein Mindestmaß an erzieherischer Verhaltensorientierung vorzugeben. Man muss also Grenzeen setzen, Ge- und Verbote erlassen und umsetzen und mehr.

Sorgeberechtigte Elternteile dürfen und sollen darüber hinaus mittels geeigneter Erziehungsmaßnahmen das Kind in seiner Entwicklung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützen

Umgangswünsche

Selbstverständlich sind die Wünsche und Vorstellungen des Kindes bezüglich des Umgangs zu ermitteln. Eine angemessene Berücksichtigung des kindlichen Willens fördert die kindliche „Selbstwirksamkeit“. Selbstwirksamkeit ist die Überzeugung, auch wichtige Lebensereignisse durch eigenes Handeln beeinflussen und mitgestalten zu können (vgl. Dettenborn & Walter, 2016).

Kommt es auch auf Bindungen des Kindes bei der Betreuungskompetenz an?

Auch die Bindung und Beziehung des Kindes sind relevant und auf das Umfeld des Kindes in sozialer Weise zu berücksichtigen.

Was ist Bindung?

Unter Bindung wird eine dauerhafte und intensive emotionale Orientierung an eine andere Person verstanden (Dettenborn, 2017).

Eine sichere kindliche Bindung zum Elternteil wirkt sich nicht nur günstig auf die individuelle Entwicklung des Kindes aus, sondern steigert auch die kindliche Motivation, Umgang mit dem Elterneil zu haben (August-Frenzel, 1997).

Bindungstoleranz

Es muss geprüft werden, inwieweit die Eltern fähig sind, die Bedeutung des anderen Elternteils für das Kind zu erkennen, wertzuschätzen und die betreffenden Beziehungen zu fördern. Dies nennt sich Bindungstoleranz. Manipulationen des Kindes und Beeinflussungen gegen das andere Elternteil schaden dem Kind (Dettenborn & Walter, 2016).

Darüber hinaus muss der Gutachter die Entwicklung und den Status der elterlichen Beziehung und des elterlichen Konfliktniveaus darzustellen. Dabei ist aufzuzeigen, welche Möglichkeiten die Eltern haben, bei Umgangsproblemen zu kooperieren. Können die Eltern etwaige Elternkonflikte vom Kind fernhalten?

Für ein Gutachten ist die Erfassung des elterlichen Konfliktniveaus insbesondere wichtig, weil Forschung aufzeigt, dass Umgangskontakte bei elterlicher Hochkonflikthaftigkeit massiv negative Auswirkungen auf Kinder haben (Dettenborn & Walter, 2016).

Ergebnis

Am Ende ist summarisch zu prüfen, ob aus Mängeln in den Betreuungskompetenzen, aus Defiziten in der Bindungstoleranz und
Kooperationsfähigkeit oder aus Hochkonflikthaftigkeit erhebliche Belastungen für das Kind entwachsen. Wenn man zum Ergebnis kommt, dass Belastungen besehen, muss er Gutachter beurteilen, ob sich diese mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Schädigung des Kindes manifestieren oder nicht, ob die Umgangsmotivation beeinträchtig wurde oder sonst sich etwas negativ auswirkt.

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Gutachten Recht allgemein

Anwaltliche Falschberatung bei Gutachten

Ich habe heute dieses Schreiben auf Facebook gefunden, das ein Paradebeispiel für anwaltliche Falschberatung bei Gutachten ist. Ich übersende Euch das Schreiben hier zum Download, allerdings anonymisiert. Mir geht es nicht um Schelte einer Anwältin/eines Anwalts, sondern darum Fehler aufzuzeigen in der Hoffnung, dass in Zukunft besser beraten wird und anwaltliche Falschberatung bei Gutachten so nicht mehr vorkommt. Das Schreiben ist insoweit typisch, viele Mandanten und Menschen erzählen mir vergleichbares.

Anwaltliche Falschberatung bei Gutachten

Dieses Schreiben erhielt eine Mutter von ihrer Anwältin/ihrem Anwalt:

Das Schreiben lautet im Text:

Sachverständigengutachten in der Sorgerechtssache betreffend Name des Kindes
Bitte um kurze Rücksprache
Sehr geehrte Frau Name der Mutter,
heute hat mich die Sachverständige angerufen, Frau Name der Gutachterin ohne Titel ist vom Gericht beauftragt
worden, ein Gutachten zu erstellen. Vorläufig hatte das Amtsgericht Name des Gerichtsortes Ihnen die elterliche Sorge für Ihre Tochter Name des Kindes entzogen. Ob es bei dieser Entscheidung bleibt, hängt vom Ausgang des Gutachtens ab.
Die Gutachterin soll schauen, ob Sie die Verantwortung für das Kind übernehmen können. Wenn Sie dazu in der Lage sind, soll noch überprüft werden, ob Sie dabei Unterstützung brauchen und wenn ja, welche. Die Sachverständige benötigt für die Tätigkeit Ihr ausdrückliches Einverständnis. Die Teilnahme an der Begutachtung ist freiwillig.
Es ist in Ihrem Interesse, an der Begutachtung teilzunehmen, da Sie die elterliche Sorge für Name des Kindes gerne wiederhaben möchten.
In Ihrem eigenen Interesse bitte ich Sie daher, mit der Sachverständigen Kontakt aufzunehmen und einen Termin mit ihr zu vereinbaren.
Bei Fragen können Sie mich gerne anrufen.

Unterschrift der Anwältin

Schreiben vom 29.07.2022 einer/eines Anwalts/Anwältin

An diesem Schreiben stimmt so einiges nicht, und anderes ist nur teils richtig. Ich möchte hier die wesentlichen Fehler darstellen.

Ob es bei dieser Entscheidung bleibt, hängt vom Ausgang des Gutachtens ab

Diese Aussage ist falsch. Ob es bei einer Entscheidung bleibt, hängt von vielen Faktoren ab, Beweiserhebungen, Einlassungen, dem konkreten Problem usw. Die sogenannte Erziehungsunfähigkeit ist nur manchmal ein Faktor. Leider ergibt sich aus dem Schreiben nicht einmal sicher, ob ein familienpsychologisches Gutachten erstellt werden soll oder ein anderes. Ich hätte mir hier bereits Aussagen über den Beweisbeschluss und die Qualifikation der Gutachterin gewünscht, wie es z.B. in den Mindestanforderungen zu lesen ist.

Gerichte entscheiden, nicht Gutachter

Herausgeber Michael Langhans

Beweisaufnahmen sind viele Dinge, nicht nur das Gutachten. Das Gericht darf die Amtsermittlung nicht alleine auf den Gutachter übertragen.

Ergebnis: Die Beratung ist hier bereits grob falsch. Das lässt schlimmes erahnen

Die Teilnahme an der Begutachtung ist freiwillig

Diese Aussage ist richtig. Doch wird an dieser Stelle auch der wesentliche Teil verheimlicht: Selbst wenn die Mutter nicht teilnimmt, wird trotzdem ein Gutachten erstellt werden. Ein solches Gutachten nach Aktenlage kann je nach Aktenlage eine bessere Option darstellen oder eine schlechtere. Dazu muss man aber die Aktenlage kennen. Jedenfalls sollte man den Mandanten nicht im Irrglauben lassen, dass ohne Einwilligung nichts weiter passiert.

Freiwillig heisst nicht, dass ohne Zustimmung kein Gutachten erstellt wird

Michael Langhans, Volljurist

Es ist in Ihrem Interesse, an der Begutachtung teilzunehmen, da Sie die elterliche Sorge für Name des Kindes gerne wiederhaben möchten

Diese Aussage ist Blödsinn. Es ist im Interesse der Mutter und des Kindes, das Verfahren zu fördern. Dazu gehört aber nicht blinde Unterstützung aller Wünsche des Gerichts. Wer sein Kind wiederhaben möchte, der muss bestehende Zweifel aufklären oder Gefahren für ein Kind verhindern. Das kann auf vielerlei Weisen passieren, muss nicht zwingend durch ein Gutachten erfolgen.

Zudem: Was ist wenn das Gutachten negativ ausgeht? Man sollte immer darauf hinweisen, dass Gutachten oft die schnellsten Wege sind ein Kind zurückzubekommen. Ein schlechtes Gutachten ist aber auch perfekt geeignet, ein Kind nicht mehr zurückzubekommen.

Diese Abwägung sollte man unter allen Aspekten treffen, die möglich sind: Aktenauswertung, Beweise würdigen, Chancen und Risiken einschätzen.

In Ihrem eigenen Interesse bitte ich Sie daher, mit der Sachverständigen Kontakt aufzunehmen

Anwälte sollen beraten, nicht raten was das Interesse der Mutter ist. Sie haben Vor- und Nachteile von Verhalten und Prozesslagen darzustellen, nicht darzustellen was angeblich im Elterninteresse läge. Ps.: Es geht bei §1666er Verfahren auch um das Kind, nicht um die Eltern.

Anwälte beraten, sie raten nicht.

Michael Langhans

Fazit:

Wenn man schon Bausteinschreiben raussendet, dann kann man diese einmal richtig darstellen. So ist die Beratung Müll und ein deutliches Zeichen von anwaltlicher Falschberatung bei Gutachten im Kindschaftsrecht. So, liebe Anwälte, geht es eben nicht. Aber ich hab das so oft ähnlich gehört. Nehmen Sie teil, sie sind doch ein guter Vater usw. Solche Falschberatungen, aus der Bequemlichkeit des Alltags geboren, bringen Leid über Familien und Kinder.

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Gutachten

Familie in Tieren

Familie in Tieren ist ein projektiver Test, der gerne in familienpsychologischen Gutachten verwendet wird. Der Test wurde 1957 von  Luitgard Brem-Gräser entwickelt.

Familie in Tieren: Aufgabe

Die Aufgabe lautet: Das Kind soll sich seine Familie in Tieren vorstellen und diese dann zeichnen.

Interpretation der Zeichnung Familie in Tieren

Man erhofft sich aus der zeichnerischen Anwendung einen tiefenpsychologischen Schluss auf die Gedankenwelt des Kindes. Weil keine Worte verlangt werden, soll es, so die Idee, dem Kind leichter fallen zu zeichnen was es denkt. Zum Beispiel soll man Konflikte schildern können, ohne dass man verbal diese so benennen muss.

Auswertung der Zeichnung

„Die Auswertung erfolgt in „freier“ Interpretation nach tiefenpsychologisch oder systemisch orientierten Kriterien zu bestimmten Gesichtspunkten. Die Autorin selbst gibt hier eine Hilfestellung mit einem Katalog der Tiereigenschaften. Als weiteres Kriterium gilt die Anordnung, Größe und Art der Tiere auf dem Bild:

  • Welche Familienmitglieder werden in der gleichen Ebene gezeichnet?
  • Wer wendet sich wem zu?
  • Wer wendet sich von wem ab?
  • Welche räumlichen Distanzen bestehen zwischen den Familienmitgliedern?
  • Wie groß sind die Tiere dargestellt?
  • Welche Übereinstimmungen bzw. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Gattung der gezeichneten Tiere (zum Beispiel Haus- oder Wildtiere, Säugetiere, Insekten etc.)?

Anders als beim Rorschach-Test sind die Zeichnungen nicht zwingend a priori bedeutungslos. Sie werden vom Tester subjektiv bewertet.“

vgl. Wikipedia

Probleme bei der Auswertung

Die Probleme bei der Auswertung sind in der subjektiven Gedanken desjenigen, der die Testung durchführt. Wer wendet sich wem zu kann sowohl technisch begründet sein (weil das Kind nur so malen kann), als auch subjektive Gründe haben, die nicht mit einem Streit zu erklären sind. Wenn der Vater weit weg wohnt ist es doch normal, diesen auch weiter weg zu zeichnen. Die räumliche Distanz wäre daher der Realität angepasst und würde nicht eine emotionale Distanz widerspiegeln. Das, was der Gutachter darin sehen möchte – trotz der systemischen Kriterien – wird er interpretieren, nicht zwingend das was gezeichnet oder gar gemeint ist.

Familienrichter a.D. Elmar Bergmann über Familie in Tieren in Gutachten mangelhaft

Verwendbarkeit und Gütekriterien

Das Testkuratorium deutscher Psychologenvereinigungen kommt in seiner Rezension von 2014 zu dem Ergebnis, dass „Familie in Tieren“ aufgrund der ausschließlich auf Intuition beruhenden Interpretation die Mindestanforderungen an Gütekriterien psychodiagnostischer Verfahren nicht erfüllt (F. Baumgärtel, R. Thomas-Langel: TBS-TK Rezension: Familie in Tieren. In: Report Psychologie. 11/12, 2014, S. 453–454.) Petermann hält die Verwendung von „Familie in Tieren“ daher als Test für nicht verantwortbar und die Verwendung als Explorationshilfe für spekulativ (vgl. F. Petermann: Familie in Tieren – Die Familiensituation im Spiegel der Kinderzeichnung. In: Zeitschrift für Differentielle und Diagnostische Psychologie. 18, 1–2, 1997, S. 90–92.).

Frau Lutz hingegen verteidigt den Test (vgl. Christiane Lutz: Projektive Verfahren und ihre Verwendung für die psychodynamische Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen. In: Hans Hopf, Eberhard Windaus (Hrsg.), (2007). Lehrbuch der Psychotherapie, Band 5: Psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. München: CIP Medien. (S. 159 – 174))

Da der Test nicht objektiv ist und nicht zuverlässig, kann er in wissenschaftlich fundierten Gutachten nicht verwendet werden. Allenfalls als kleine Explorationshilfe mag er eine Rolle spielen, ich selbst würde ein Gutachten aber an einem solchen Test scheitern lassen.

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Gutachten

Projektive Tests in familienpsychologischen Gutachten

Projektive Tests in familienpsychologischen Gutachten gibt es viele. Sie sind auch recht beliebt, vorallem weil der Gutachter einen weiten, wenig prüfbaren Spielraum bei der Auslegung hat. Ich erläutere Euch in diesem Artikel projektive Tests, was genau das ist und welche es gibt. Gutachten, die nur auf solchen Tests aufbauen, sind mit Vorsicht zu geniessen.

Was sind projektive Tests in familienpsychologischen Gutachten

Projektive Tests sind:

Gruppe von Testverfahren, bei denen die Probanden zu einem mehrdeutigen Stimulusmaterial Assoziationen bilden. Die Reizvorlagen werden inhaltlich möglichst unbestimmt belassen. Dies soll den Probanden Gelegenheit geben, bei der Assoziation Informationen aus ihrer eigenen Erlebniswelt zu verwerten. Es besteht also die Erwartung, daß die Personen ihre Emotionen und Motive in die Vorlage hineinprojizieren und dadurch offenlegen.

Spektrum.de

Das sagt ja der Name schon: Man projiziert Aussagen in den Test. Man möchte damit auch umgehen, falls eine Person/Kind/Opfer über bestimmte Dinge nicht sprechen kann oder will. Weil die Erfüllung der Aufgabe unbewusst eben die Meinung des Probanden projiziert. Das soll also alles tiefenpsychologisch inspiriert und nachvollziehbar sein.

Das hat aber einen großen Nachteil: Die Interpretation des Testergebnisses liegt im Auge des Betrachter. Der ehemalige Familienrichter Elmar Bergmann hat das im Fernsehen mal schön zusammengefasst:

Damit ist eigentlich alles über solche projektiven Tests gesagt. Eigentlich sollte man sie „subjektive“ Tests nennen.

Welchen Sinn haben diese projektiven Tests in familienpsychologischen Gutachten und Verfahren?

Man möchte die unbewusste Einstellung des Kindes zur Familie, seine Wünsche, seine selbstsicht eruieren und daraus Schlüsse für das Verfahren ziehen.

Welche projektiven Tests gibt es im Familienrecht durch Psychologen?

Die folgenden Tests sind mir schon im Rahmen meiner Arbeit als Gutachtenskritiker und -rezendent untergekommen:

  • Familie in Tieren
  • Drei Wünsche Test
  • Schloßzeichentest
  • Schweinchen Schwarzfuss
  • Baumzeichentest
  • Familienbrett
  • Mann Zeichen Test
  • Sterne Wellen Test
  • Zehn Wünsche Fantasiespiel

Das ist natürlich keine abschließende Auswahl, aber es sind gängige Tests.

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Natürlich würden Psychologen jetzt sagen, dass es natürlich Interpretationshilfen gibt und man nicht frei Schnauze loslegen dürfe:

Interpretationshilfen sind vorhanden

Wikipedia schreibt zum Beispiel zu Familie in Tieren:

„Die Auswertung erfolgt in „freier“ Interpretation nach tiefenpsychologisch oder systemisch orientierten Kriterien zu bestimmten Gesichtspunkten. Die Autorin selbst gibt hier eine Hilfestellung mit einem Katalog der Tiereigenschaften. Als weiteres Kriterium gilt die Anordnung, Größe und Art der Tiere auf dem Bild:

  • Welche Familienmitglieder werden in der gleichen Ebene gezeichnet?
  • Wer wendet sich wem zu?
  • Wer wendet sich von wem ab?
  • Welche räumlichen Distanzen bestehen zwischen den Familienmitgliedern?
  • Wie groß sind die Tiere dargestellt?
  • Welche Übereinstimmungen bzw. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Gattung der gezeichneten Tiere (zum Beispiel Haus- oder Wildtiere, Säugetiere, Insekten etc.)?“

(Quelle)

Zu subjektiv, zu unzuverlässig: Projektive Tests

Meiner Meinung nach reicht das nicht. Zum einen wird auf die Fähigkeiten eines Kindes zu Malen/Zeichnen wenig Rücksicht genommen. Zudem sind die Ursachen, warum z.B. Distanz zwischen Familienmitgliedern gezeichnet ist, rein subjektiv. Das Kind kann den Vater weit weg zeichnen, weil er weit weg wohnt oder weil er sich (subjektiv gefühlt) nicht kümmert oder nicht kümmern kann. Es kann also sowohl räumlich als auch emotional gemeint sein. Daher kommt das Testkuratorium deutscher Psychologenvereinigungen in seiner Rezension von 2014 zu dem Ergebnis, dass „Familie in Tieren“ aufgrund der ausschließlich auf Intuition beruhenden Interpretation die Mindestanforderungen an Gütekriterien psychodiagnostischer Verfahren nicht erfüllt (siehe Wikipedia). Ein Test muss nämlich objektiv und zuverlässig sein.

Projektive Tests sind nicht objektiv genug und unzuverlässig

Michael Langhans

Dasselbe Problem gibt es beim Baumzeichentest. Man interpretiert wie groß und wie genau das Kind einen Baum zeichnet. Doch was sagt ein starker Stamm aus über die Bindung? Und hat das Kind einfach mit einem zu großen Stamm angefangen und dann ging der Platz aus? Kann ein starker Stamm ohne Blätter wachsen?

Was helfen projektive Tests in familienpsychologischen Gutachten?

Projektive Tests können am Ende eines Gutachtens unterstützen. Wenn ein Kind nicht reden kann oder will, weil es viel erlebt hat oder der Loyalitätskonflikt da ist. Wenn aber insbesondere viele Informationen in der Akte sind, die durch solche Sichtweisen gestützt oder widerlegt werden. Und in jedem Fall muss der Gutachter offenlegen, dass das eine reine subjektive Interpretation ist. Wie er zu seinen Schlüssen kommt, muss prüfbar und nachvollziehbar sein.

Deshalb müssen die Bilder oder Aussagen auch wörtlich / bildlich im Gutachten anliegen. Sonst ist das Gutachten diesbezüglich unverwertbar.

Fazit projektive Tests

Projektive Tests sollten im Gutachten möglichst nicht verwendet werden und wenn dann nur eine Randmeinung darstellen. Gutachten aus rein projektiven Tests sind unverwertbar und unwissenschaftlich.

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