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Familienpolitik

Klima der Angst in SOS Kinderdörfern?

Es soll ein Klima der Angst in SOS Kinderdörfern geherrscht haben, und viele der geschilderten Probleme lagen wohl im System SOS Kinderdorf begründet. So zumindest interpretiere ich einen aktuellen Bericht des Spiegel. Ob es ein Klima der Angst in SOS Kinderdörfern gab, vermag ich nicht zu sagen. Aber: Es ist wie so oft, wie bereits beim System Winterhoff eben ein Problem des System Jugendamt. Weshalb? Das erkläre ich euch in diesem Artikel.

Herrschte ein Klima der Angst in SOS Kinderdörfern?

Zwei Mitarbeiterinen eines bayrischen Kinderdorfes sollen Kindern „Leid zugefügt“ haben. Es sei, so der Spiegel, zu „grenzüberschreitenden Kindswohlgefährdungen“ gekommen. Der Begriff ist bereits schlecht gewählt, weil jede KWG grenzüberschreitend ist. Psychische und physische Verletzungen seien „häufig“ vorgekommen. Alleine der Aufbau, sich erst hinter „Grenzüberschreitungen“ und „Klima der Angst“ zu verstecken, statt konkret Körperverletzungen und Misshandlungen zu benennen lässt nur schwer glauben, dass man eine ehrliche Aufarbeitung möchte. Denn in solchen Institutionen sind gerade besonders schutzwürdige Kinder untergebracht, vorgeschädigte, traumatisierte. Ich vermag nur zu erahnen, wie sich solch eine Kinderseele dann fühlen muss. Jedenfalls nicht besser als zuhause…

Das System Jugendamt in der Kritik

Für mich steht hier das System Jugendamt zum wiederholten Male in der Kritik.

Es findet keine Kontrolle statt. Mitarbeiter, insbesondere Amtsvormünder, sind zu faul oder zu überlastet, um sich vom Wohl der Mündel zu vergewissern. Die Maßstäbe, die man an Eltern anlegt, werden in der staatlichen Obhut nicht angelegt. Dabei fordert die Rechtsprechung eine Situationsverbesserung für Kinder, bevor man sie aus dem eigenen Heim herausnehmen darf. Kann das System Jugendamt soetwas leisten?

Bei wem liegen die Fehler – den SOS Kinderdörfern, Jugendamt oder einzelnen Menschen

Viele werden jetzt insbesondere von „menschlichem“ Versagen sprechen in einem System, dessen Daseinsberechtigung ja in diesem menschlichen Versagen liegt. Ist das noch hinnehmbar? Nun, aus dem Spiegel-Artikel kann man herauslesen, dass die absolute Autonomie der „Kinderdorf-Mütter“ Teil des Problemes war. Aber, und das ist für mich wichtig, offenkundig eben auch die fehlende Überwachung und Kontrolle.

Ich fordere, dass die selben Maßstäbe für alle gelten, Eltern, Jugendamt, Amtsvormund und Kinderdorf

Michael Langhans, Aktivist

Jede getötete Kinderseele ist eine zuviel

Muss ich das begründen? Und: Hier, in diesem Problemkreis, sprechen wir von mehrfach getöteten Kinderseelen. Katholische Kirche, Heimmissbrauch, Kinderdorf: Können wir angesichts der Flut an Problemen wirklich noch davon sprechen, dass das sogenannte staatliche Wächteramt aus Art. 6 III GG funktioniert?

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Art. 6 III GG

Hier haben wir meiner Meinung nach bereits den ersten Systemfehler. Auch wenn sich aus den Schranken-Schranken der anderen Grundrechte ergibt, dass Misshandlungen während des staatlichen Wächteramtes nicht erfolgen dürfen, sollte man statt Kinderrechte ins Grundgesetz klarstellend mit aufnehmen, dass der Eingriff nur möglich ist, soweit eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Das ist bereits unstreitige Rechtsprechung. Aber offenbar kann man es nicht oft genug sagen.

Ist der Staat damit in der Lage, das Wohl der Kinder zu bewachen?

Das ist die Frage die ich mir stelle. Gibt es zuverlässige Statistiken die Inobhutnahmen und Missbrauch in Relation setzen? Insbesondere auch unter Berücksichtigung einer zu vermutenden Dunkelziffer? Gibt es eine relative Sicherheit, dass sich Situationen verbessern? Oder muss man sagen, dass heute der Staat eben keine sichere Obhut gewähren kann:

„Eine Kindeswohlgefährdung i.S.d. § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt. Die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit muss aber in jedem Fall auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen. Eine nur abstrakte Gefährdung genügt nicht.“

BGH v. 6.2.2019 – XII ZB 408/18

Wahrscheinliche Schädigung in jedem Heim aufgrund dieser Erfahrungen?

Wird also alleine aus dem Umstand der Probleme in staatlicher Obhut eine Gefahr festgestellt, die zu einer hinreichend wahrscheinlichen Schädigung führt? Meiner Meinung nach schon, insbesondere weil incident der Staat ja eine Verbesserung (!) der Situation herbeiführen muss und es nicht ausreicht, nur dieselbe Gefährdung zu haben. Kann man hier von konkreten Verdachtsmomenten sprechen oder wäre das eine abstrakte Gefährdung? Hier wird sich der Streit entscheiden. Nimmt man nur eine abstrakte Gefährdung an, dann wäre der Staat geeignet, ausser man kann für eine konkret verwendete Einrichtung Verdachtsmomente belegen. Denkt man aber, dass es letztlich darum geht, dass das System ohne Aufsicht ist und gleichzeitig das Privileg der Erziehung eben beim Staat liegt – und nur dieses Privileg verzeiht kleine Fehler ohne große Auswirkungen – kann man von einer konkreten Gefahr sprechen. Dann ist der Staat nicht willens und in der Lage, zu helfen. Und damit per se eine Gefahr für die Kinder – bis alle bekannten Missstände abgestellt sind.

Wie seht Ihr die Sache? Diskutiert mit mir in den Kommentaren, ob der Staat Willens und in der Lage ist, Kindeswohlgefahren abzuwenden.

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