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Sorgerecht

Kind zurückholen mit Aktenkenntnis!

Ein Kind zurückholen ist schwer genug. Es aber ohne Aktenkenntnis zu versuchen, ist fahrlässig. Ich erlebe in der Beratungspraxis immer wieder, dass Menschen nicht einmal wissen, warum das Kind eigentlich weg ist. Und nein, „wegen Lügen“, „der Caritas“ oder „dem Gutachten“ ist keine richtige Begründung. Das mögen Mitursachen sein, aber die Gründe der Inobhutnahme oder der Sorgerechtsenziehung ergeben sich aus dem Beschluss oder Verwaltungsakt des Jugendamtes.

Akte kennen ist ein muss

Natürlich macht es keinen Spass, eine Akte für eine Kindesrückführung zu lesen. Das können schnell hunderte bis tausende Seiten sein. Aber nur so kann man ein Kind zurückholen.

Akte anfordern, Kind zurückholen

Bei langjährigen Verfahren ist es von Vorteil erst einmal die Akte anzufordern und vollständig zu digitalisieren. Im weiteren Verfahrensablauf wird man dankbar sein, alles vollständig und richtig sortiert zu haben.

Dann sollte man alles lesen und Fehler und Lügen markieren.

Daneben müssen die tragenden Aspekte – Gutachten und Beschlüsse – analysiert und auf Rechts- und Tatsachenbehauptungen geprüft werden.

Akte kennen heißt den Gegner kennen

Die Akte kennen, heißt auch seinen Gegner kennen oder kennenlernen. Mit diesen Argumenten muss man sich auseinandersetzen, wenn man Erfolg haben muss.

Änderungsantrag heißt Änderungen belegen

Zwar kann man, um ein Kind zurückzuholen, einen Änderungsantrag jederzeit stellen. Dazu muss man aber die andere Seite kennen und eben auch eine Änderung darlegen. Wie aber soll man eine Änderung behaupten, wenn man nicht einmal den Status Quo der Entziehung kennt?

Akte kennen heißt nicht nachgeben!

Vergesst bitte nicht, dass es nicht heißt, ein Argument oder eine Lüge anzuerkennen, wenn man dieses benutzt für eine Änderung. Aber erst wenn ich eine Änderung in der Situation habe, kann ich auch die Lügen der Vergangenheit oder falsche Gutachten angehen. Nur wenn man etwas so angeht, hat man auch die Chance dass ein Richter den Antrag nicht von Anfang an als unzulässig abweist.

Wer erklärt mir das Juristendeutsch?

Oft ist es schwer verständlich, was in den Beschlüssen steht. Wer kann mir das Übersetzen und erklären?
Erster Ansprechpartner ist der Anwalt. Der müsste aus den Beschlüssen und Gutachten das wesentliche herauslesen und Euch erklären können. Dabei reicht es natürlich auch nicht, „Erziehungsunfähig“ als Kampfbegriff zu verwenden.
Aber auch der Richter sollte so fair sein, insbesondere im Beschluss, und die Aspekte begründen, aus denen Heraus eine Herausnahme erfolgt ist.

Leider findet weder die Erläuterung des Anwalts noch die Erklärung oder die Begründung des Richters immer statt.

Daher: Selbst ist der Mann/die Frau.

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Selber machen!

Die Erfahrung zeigt: Ihr müsst es selber machen! Niemand nimmt sich die Zeit, schon gar nicht für umsonst, und liest und löst Eure Fälle!

Mit der Aktenkenntnis kann man dann die maßgeschneiderte Lösung erarbeiten. Manchmal braucht man dann Hilfe von Außen, absolvierte Maßnahmen usw.
Manchmal kostet es Geld, aber vorallem viel Zeit.

Lasst Euch nicht entmutigen.

Rückführung ist das Ziel

Jeder kann sein Kind zurück holen. In jeder Verfahrenslage. Manchmal ist es schwerer, manchmal fast unmöglich. Aber es ist nie absolut ausgeschlossen.

7 Antworten auf „Kind zurückholen mit Aktenkenntnis!“

Vor einem halben Jahr hatte ich einen Burnout, wodurch ich im Endeffekt ebenfalls mein Kind verloren habe. Ohne einen Fachmann kann ich nicht vernünftig mit meiner Ex-Frau reden, geschweige Einigungen über ein Besuchsrecht finden. Ich denke, dass ich mich dafür jetzt am besten an einen Anwalt für Familienrecht wenden werde.

Kann ich selbst Akteneinsicht beantragen, oder benötige ich hierfür bereits einen Anwalt?
Und wenn ja kostet mich das was diese zu beantragen?
Liebe Grüße und danke im Vorraus

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