Es ist eine juristische Weisheit, die man im Staatsrecht während des Studiums ganz am Anfang lernt: Der Staat, die Behörde, die Verwaltung hat sich an höchstrichterliche Rechtsprechung zu halten. Und sie tut dies auch. Konkret heißt das, das Jugendamt muss sich bei der Auslegung des Kindeswohls an das halten, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Das Jugendamt muss sich an BVerfG halten.
Wie ich da jetzt drauf komme?
Voßkuhle: Staat muss sich an BVerfG halten
Heute vor 2 Jahren hat sich ein Andreas Voßkuhle, damals Präsident des Bundesverfassungsgerichts, im Spiegel geäußert:
Das Problem dabei ist nur, dass es dem hohen Herren nur um seine politischen Ansichten ging. Im juristischen Alltag hat er sich genausowenig darum gekümmert oder sein Gericht darauf getrimmt, dass die alltäglichen Probleme im Sorgerecht oder Strafrecht umgesetzt werden.
Egal wie oft das Bundesverfassungsgericht das Kindeswohl definiert hat oder auch der EGMR Deutschland in die Schranken gewiesen hat: Es kommt dutzende Male täglich vor, dass Gerichte sich hierum nicht scheren.
Wer hat daran Schuld?
Das Bundesverfassungsgericht. Denn Herr Voßkuhle oder Herr Harbarth haben schlicht kein Interesse daran, sicherzustellen, dass die – guten – Entscheidungen umgesetzt werden.
Das Jugendamt muss sich nicht an BVerfG halten
Das Jugendamt muss sich an BVerfG Entscheide halten. Das ist ein schöner Traum. Die Realität ist: Niemand schert sich um die Umsetzung der Wichtigen Entscheidungen im Sorgerecht, die das Verfassungsgericht getroffen hat.
Manchmal hat man das Gefühl, man wäre lästig, wenn man darauf besteht.
Oder was meint ihr, wie Markus König oder Carola Koch hierüber denken, was Herr Voßkuhle sagte?
Richtig. Wenig. Weil kaufen kann man sich mit dieser Binsenweisheit nichts.
Eine Antwort auf „Jugendamt muss sich an BVerfG halten“
Was ich denke? Ich bin fassungslos, immerhin glaubte ich noch an den letzten Hoffnungsschimmer „Rechtsstaat“. Faire Verfahren? Amtsermittlung, lesen des Tatsachenstoffes durch die Richter? Ich habe diesbezüglich erhebliche Zweifel.