Viel zu oft wird in diesem Land begleiteter Umgang als Strafe für Eltern – wofür auch immer – unter dem Deckmantel des Kinderschutzes angeordnet. Und damit beginnen die Probleme für viele Eltern erst. Denn: Guten begleiteten Umgang beweisen ist schwerer, als man denkt. Und viel zu oft kommt es dabei zu Missbrauch der öffentlichen Hand, was die Berichte der Umgangsbegleitung angeht. Diese sind oft schlicht falsch. Einen Interessanten Artikel dazu habe ich leider nur noch auf Reddit gefunden. Das inzwischen eingestellte Magazin „report – Das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz“ der Früherwisser Media GmbH hatte über den unglaublichen Fall eines Vaters berichtet, der einfach keinen guten Umgang haben durfte. Rausgekommen ist es nur wegen einer versteckten Kamera, aber auch vielen objektiven Beweismitteln, die die Unwahrheit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main dokumentierten.
Vater darf keinen guten begleiteten Umgang haben
Was nicht passt, wird passend gemacht. Und deshalb kann der dreifache Vater tun und lassen was er möchte, er kommt auf keinen grünen Umgangszweig. Denn: Er darf keinen guten begleiteten Umgang haben. Das passt nicht ins System.
„Das System läuft nur gut, wenn ein Elternteil viele Probleme hat und nicht, wenn es keine Probleme hat“, sagt der Mitarbeiter in dem Video, der für das Jugendamt Frankfurt Beschützte Umgänge des Vaters mit seinen Kindern kontrollieren soll. Es gehe um andere Interessen als um das Wohl der Kinder. „Sie können beim Umgang mit Ihren Kindern nichts besser machen, aber das kann ich nicht im Bericht nach draußen kommunizieren.“ Der Vater schaut den Betreuer fassungslos an und stellt weiter Fragen. Er weiß im Gegensatz zu seinem Gegenüber, dass eine GoPro-Videokamera läuft. „Ich habe den Auftrag etwas Negatives über Sie ans Familiengericht zu schreiben“, sagt der Umgangsbetreuer. „Dies liegt an einem Oberzensor.“ Gemeint ist damit die Frankfurter Jugendamtsmitarbeiterin S., wie aus dem Gespräch hervorgeht. Laut Angaben des Vaters hatte er über 15 Monate nur „Beschützten Umgang“ über vier Stunden pro Woche mit seinen Kindern nach SGB VIII der „Kinder und Jugendhilfe“. Bei solch einer angeordneten Maßnahme darf der Umgangsbetreuer die Szene nie verlassen (Bescheid vom Jugendamt Frankfurt liegt report vor). Geschätzte Kosten dafür: 15.000 bis 20.000 Euro im Jahr für den Steuerzahler.
zitiert nach Reddit / Urheberrecht report – Das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz
Während man in den Gerichtsverhandlungen das Bild eines höchst gefährlichen Vaters (für seine Kinder) zeichnet, um begleiteten (betreuten) Umgang zu ermöglichen, ist die Situation tatsächlich eine andere: Der Vater genießt alle Freiheiten, wie ein „normaler“ Vater sie hat. Denn der Umgangsbegleiter, der weiss dass keine Gefahr droht, schläft lieber in seinem Auto.
Begleiteter Umgang ist nur in Ausnahmefällen zulässig:
- Wenn die Eltern sich auf keine sinnvolle und tragfähige Umgangsregelung einigen
- Wenn substantiierte Missbrauchsvorwürfe zu klären sind oder Entführungsgefahr droht
- Wenn das Kind keinen Kontakt zum einem Elternteil (lange Zeit oder noch nie) hatte und diesen nicht kennt
- Wenn ein Elternteil erziehungsunfähig ist und dadurch sein Kind gefährdet
- Wenn Abhängigkeiten bestehen, die man nicht mit Tests (Drogen-, Alkoholtests) überprüfen kann
- Wenn eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde
- Wenn massive Verstöße gegen die Wohlverhaltenspflicht (Abfälliges Reden über den anderen, Manipulation) belegt sind
Im berichteten Fall war das alles nicht so, wie der Mitarbeiter eines Jugendhilfeträgers wusste. Deshalb machte er schonmal ein Nickerchen.
Das beweist zwei Dinge:
Erstens sind viele begleitete Umgänge rechtswidrig. Sie dienen eher dazu, Eltern zu disziplinieren und Kinder zu bestrafen, wenn diese zu ihren Eltern halten. Im beobachteten Setting ist es für viele schwer, sich richtig zu verhalten. Und das wirkt sich dann negativ auf die Beurteilung aus. Wer kennt es nicht aus seiner Schulzeit: Der Lehrer steht hinter dir und schaut über die Schulter, da wird man nervös…
Zweitens kann man mit den Berichten hervorragend das gewünschte Ergebnis hervorzaubern. Denn derjenige, der die Berichte schreibt, ist auch der, der vom Ergebnis des Berichtes profitiert. Schlechter Bericht heisst länger Geld am Leid von Kind und Eltern verdienen. Neutral ist das nicht, weshalb das Bundesverfassungsgericht Gutachten von behandelnden Ärzten ausschließt…
Wie beweise ich nunmehr guten begleiteten Umgang?
Die Idee, Umgangskontakte heimlich auf Video aufzuzeichnen ist sicherlich eine gute. Sie ist allerdings in der Regel auch illegal, wenn dabei Tonaufnahmen erfolgen.
Wichtig ist es, dass Ihr regelmäßig auf Umgangsberichte beharrt, wenn ihr den begleiteten Umgang nicht vermeiden könnt. Meine Erfahrung ist nämlich diejenige, dass nur negative Berichte an das Familiengericht gehen, der positive Rest versinkt in Schubladen. Das ist unzulässig. Es gilt das gesamte Bild, alle Berichte, alle Umgangskontakte. Beharrt daher darauf, mindestens einmal im Monat alle vergangenen Berichte zu erhalten. So kann auch nachträglich nichts hinzugedichtet werden. Wenn sich Jugendhilfeträger und Jugendamt weigern, dann lehnt grundsätzlich alle Berichte wegen fehlender Objektivität ab.
Wie beweise ich nun guten, begleiteten Umgang?
Die rechtlich sauberste Methode ist ein Umgangstagebuch, in dem ihr alle Besonderheiten, Banalitäten, Erlebnisse und Emotionen sowie Kommentare der Umgangsbegleiter danach, angesprochenen Probleme und Problemlösungen dokumentiert sind. Im Idealfall könnt Ihr Euren Umgangsbegleiter sogar überreden, Euren Bericht „abzuzeichnen“. Weigert er sich, ist alleine aber die fehlende Korrektur von angeblich falschem und die fehlende Vorlage eines Umgangsberichts ein Indiz, das für Euch spricht. Und ihr könnt nach einiger Zeit lückenlos den Umgangsablauf belegen – insbesondere aber auch, ob dieser begleitete Umgang gut angelaufen ist oder nicht.
Eure Erfahrungen mit Umgangsberichten sind gefragt
Mich interessieren Eure Erfahrungen mit begleitetem Umgang und Umgangsberichten. Kommentiert doch Eure Erlebnisse unter diesem Beitrag.
Eure Erfahrungen mit dem Jugendamt Frankfurt am Main
Im Hinblick auf diverse Verfahren in Frankfurt, die ich begleite, interessieren mich auch Eure Erfahrungen mit dem Jugendamt Frankfurt am Main, den einzelnen Sozialrathäusern und dem dortigen Amtsgericht – Familiengericht. Schreibt mich bitte per pn an.
4 Antworten auf „Guten begleiteten Umgang beweisen“
Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden denn von Umgangsbegleitern Daten aus dem streng geschützten persönlichen Privatbereich der Familie (Daten der besonderen Kategorie und Sozialdaten!) an das JA geschickt, wenn kein rechtfertigender Notstand herrscht, der 8a SGB VIII begründet?
Daten sind nur bei der betroffenen Person zu erheben und nur mit deren Zustimmung zu verarbeiten!
SGB VIII Paragraph 62 !!!
Die Umgangsvereinbarung/Hilfe insoweit beinhaltet entsprechende Klauseln, zumindest die die ich kenne. Begleiteter UMgang dürfte zudem nicht streng geschützter Privatbereich sein, er findet idR auch nciht in dem Privaträumen statt
Hallo.
ich bin Mama von 4 und halb jahre Tochter.
meine Tochter ist durch Vater,Jugendamt endfremdet.Es sund gegenüber mir Unterstellungen vorgevorfen.
ich muss mir privat jemanden finden.
Hallo,
mir wurde schriftlich mitgeteilt das keine Umgangsberichte erstellt wurden!
Es lag eine schriftliche Umgangsregelung zwischen JA, KM, KV und der Einrichtung vor, die auf zuerst Telefonischen Kontakt beruht hat….ein Umgang hat begleitet stattgefunden! Der ist wohl zu gut verlaufen! Die weiteren Umgänge wurden gehandhabt wie es die Einrichtung gerade für ermessen gehalten hat! Das mithören der Telefongespräche habe ich unterbunden mit dem Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht usw….nun brauche ich allerdings die Berichte!