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Elternschutzkonzept

Was ist das Elternschutzkonzept?

Das Elternschutzkonzept versteht sich als Gegenpol zum Kinderschutzkonzept.

Es ist ein Konzept zum Erhalt der Familie, ggf. Rückführung und Zusammenführung von durch Amt und Gericht getrennten Eltern. Prävention, Vermeidung der Rückführung, steht dabei vor der rückwirkenden Anpassung.

Wir bekennen uns bedingungslos zum Kindeswohl und Kindesschutz. Man muss aber realistischerweise sagen, dass heute Kinderschutz beinahe nur in Form von Inobhutnahmen stattfindet. Eltern und Familien bleiben zerstört zurück. Hier setzt unser Konzept an.

Elternschutzkonzept wird erarbeitet

Durch professionelle Beratung wird ein individuelles Elternschutzkonzept erstellt. Wie in einem konkreten Fall eine Inobhutnahme vermieden wird oder wie eine Rückführung gefördert werden kann, erklären wir, indem wir Euch an Profis verweisen, die mit Euch die tatsächlichen Probleme beseitigen.

Dazu werten Juristen Beschlüsse und Gutachten und sonstige negative Dokumente aus auf die benannten konkreten Probleme. Rechtsberatung ist hiermit nicht verbunden.

Richter und Jugendamt können es oft nicht artikulieren, was genau Eltern erreichen müssen, um ihr Kind zurückzuholen.

In Beschlüssen und Gutachten, selbst sogenannten lösungsorientierten, ist keine verständliche Handlungsweisung vorhanden. Wir übernehmen diesen Part und füllen diese Lücke. Sollte sich der Bedarf einer rechtlichen Beratung ergeben, vermitteln wir Euch gern an Anwälte, die diesen Part übernehmen.

Wir werten die Verfahrensakte aus

Mit dem Konzept erhalten Sie Ansprechpartner, mit denen sie die notwendigen Schritte zur Erlangung des Zieles einleiten können.

Hierzu werten wir, so nötig, die vollständige Verfahrensakte inkl. Gutachten, Beschlüssen, Jugendamtsberichten und sonstigen Stellungnahmen aus. Diese besorgen Sie bitte über Ihren Anwalt.

Nach Auswertung erhalten Sie eine Zusammenfassung mit Auswertungsergebnissen einerseits und andererseits eine Liste mit Adressen und Handlungsanweisungen, die für eine positive Prognose zu erfüllen sind. Diese Liste arbeiten Sie ab und wenden sich dann nach Erledigung an uns.

Persönliche Besprechung nicht nötig

Es ist dabei nicht nötig, dass Ihr uns persönlich besucht. Notwendige Besprechungen können telefonisch – oder präferiert auch per Skype/Jitsi – erfolgen. Die notwendigen Unterlagen sendet uns bitte vorab als PDF zu.

Die Unterstützung unserer Fachkräfte wird nicht kostenlos sein.

Elternschutzkonzept: Rückführung

Und weil man es nie genug sagen kann, die „Kleve“Klausel: Das ESK ist keine Rechtsberatung, sondern tatsächliche Hilfe.

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