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Gutachtenstelle Stuttgart ändert ihre Arbeitsweise

Auch auf unsere deutliche Kritik hier und hier hat die Gutachtenstelle Stuttgart (Prof. Dr. Reinmar du Bois und Dr. Judith Arnscheidt) ihre Arbeitsweise wohl geändert. Doppelbegutachtungen (die ohnehin nie vorlagen) finden nicht mehr statt.

Key Takeaway

Die Gutachtenstelle Stuttgart hat ihre Arbeitsweise geändert, Doppelbegutachtungen finden nicht mehr statt. Dennoch muss jedes Gutachten einzeln geprüft werden, weil nicht alle freien Gutachter die fachlichen Mindestanforderungen erfüllen. Die Qualifikation des Sachverständigen prüft das Gericht, Wachsamkeit bleibt daher nötig.

Artikel angepasst

Ich habe daher die beiden obigen Artikel angepasst, da diese nicht mehr bedingungslos anwendbar sind. Gleichwohl rentiert sich eine Gutachtensprüfung, weil nicht alle freien Gutachter der Gutachtenstelle Stuttgart (GAST) Gutachter der Psychotherapeutenkammer oder Fachpsychologen für Rechtspsychologie sind und damit die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht nicht eingehalten sind. Diese sind nach wie vor zu prüfen.

Dass der Eintrag bzw. die Fortbildung auch notwendig ist, ergibt sich z.B. aus der weiteren Firma von Dr. Arnscheidt und den dortigen FAQ. Wer Fortbildungen zum Sachverständigen anbietet, der weiss, dass man ohne diese Fortbildungen kein solcher sein kann.

Grundsatz nunmehr auch für Gutachten der Gutachtenstelle Stuttgart: Einzelfallprüfung

Man muss also jedes Gutachten neu und unvoreingenommen prüfen, da die bisherigen fehlerhaften Vorgehensweisen abgestellt scheinen (Stand 22.06.2026).

Gleichwohl stört mich die Passage auf der neuen Homepage von GAST, dass dort formuliert ist:

Nach der Prüfung des Auftrags wird dieser intern von einem GutachterIn übernommen. Diese Zuordnung des Auftrags wird dem Gericht zurückgemeldet. Erst nach Vorliegen eines diesbezüglich abgeänderten Beschlusses, nimmt dann die beauftragte GutachterIn Kontakt mit den Parteien auf.

https://www.gutachtenstelle-stuttgart.de/ablauf

Die Prüfung, wer ein Gutachten macht und ob diese Person qualifiziert ist, muss das Gericht vornehmen (Heilmann in Amann und Neukirch, „Fragwürdige Instrumente“ in Der Spiegel, 2/2015).

Wachsamkeit ist daher nach wie vor vonnöten. Wir helfen insoweit gern.

Häufig gestellte Fragen zur geänderten Arbeitsweise der Gutachtenstelle Stuttgart

Was bedeutet die Änderung der Arbeitsweise der Gutachtenstelle Stuttgart?

Die Änderung betrifft vor allem die Abläufe rund um familiengerichtliche Gutachten. Für die Praxis ist wichtig, wie Anfragen bearbeitet werden, welche Unterlagen verlangt werden und wie die Kommunikation mit den Beteiligten läuft. Wer mit der Stelle zu tun hat, sollte die aktuelle Verfahrensweise vorab genau prüfen.

Welche Verfahren sind davon besonders betroffen?

Betroffen sind vor allem Verfahren, in denen die Gutachtenstelle Stuttgart familienrechtliche Fragen bearbeitet. Das betrifft in der Regel Konstellationen mit kindbezogenen Fragestellungen, etwa bei Sorge, Umgang oder anderen gerichtlichen Klärungen. Maßgeblich ist immer, wie die Stelle im konkreten Verfahren eingebunden wird.

Was sollten Anwältinnen und Anwälte jetzt besonders beachten?

Wichtig sind die formalen Abläufe, weil kleine Abweichungen im Gutachterverfahren schnell Folgen haben können. Dazu gehören Fristen, die Vollständigkeit der Aktenlage und die Art, wie Fragen an die Sachverständigen formuliert werden. Wer die neue Arbeitsweise kennt, kann Rückfragen gezielter stellen und unnötige Reibung vermeiden.

Kann die neue Arbeitsweise Einfluss auf die Qualität eines Gutachtens haben?

Ja, wenn sich organisatorische Abläufe ändern, kann das auch die Art der Begutachtung berühren. Entscheidend ist, ob die Sachverhaltsgrundlage sauber erhoben wird und ob die Schlussfolgerungen nachvollziehbar bleiben. Ein Gutachten ist nur dann belastbar, wenn Methode, Tatsachenbasis und Begründung zusammenpassen.

Wie lässt sich ein Gutachten unter den neuen Abläufen prüfen?

Prüfen Sie zuerst, ob der Beurteilungsauftrag klar ist und ob das Gutachten auf den richtigen Fragen aufbaut. Danach kommt es auf die Nachvollziehbarkeit der Befunde, die Auswahl der Anknüpfungstatsachen und die innere Logik der Schlussfolgerung an. Wer Unsicherheiten sieht, sollte sie früh und konkret benennen, statt erst spät im Verfahren zu reagieren.

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