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Tonband illegal! Transkript legal!

Tonbandaufnahmen sind weitgehend in Deutschland illegal, soweit das nichtöffentlich gesprochene Wort aufgenommen ist. Das gilt aber nicht für das Transkript. Ein solches vorzulegen ist legal – in Österreich.

Key Takeaways

  • In Deutschland sind Tonbandaufnahmen eines nichtöffentlich gesprochenen Wortes oft rechtswidrig.
  • Ein Transkript einer solchen Aufnahme kann rechtlich anders bewertet werden als die Aufnahme selbst.
  • Der Artikel verweist auf eine Entscheidung aus Österreich, nach der ein Transkript im Zivilprozess als schriftliche Aufzeichnung behandelt werden kann.
  • Nach der zitierten OGH-Entscheidung ist für die prozessuale Verwertbarkeit eines Transkripts keine Interessenabwägung erforderlich.
  • Für Deutschland und Österreich gilt keine identische Rechtslage, deshalb sollte der Unterschied im Text noch klarer eingeordnet werden.

Was sagt die OGH Entscheidung

Eine spannende Entscheidung gibt es hierzu aus Österreich, die Transkripte – anders als Tonbänder – als zulässige Beweismittel behandelt:

„Beim Transkript einer (verbotenen) Tonbandaufnahme handelt es sich um eine schriftliche Aufzeichnung, die im Zivilprozess nach den Regeln des Urkundenbeweises zu behandeln ist. Für seine prozessuale Verwertbarkeit ist eine Interessenabwägung nicht erforderlich.“

OGH Rechtssatznr. RS0039883

Und weiter in Punkt 5.:

Die Frage der Notwendigkeit einer Interessenabwägung bei der Verwendung rechtswidrig erlangter Tonbandaufnahmen im Zivilprozess kann hier – ebenso wie die von den Befürwortern des Schutzes auch geschäftlicher Gespräche nicht thematisierte Frage, ob im Fall der Stellvertretung oder bei organschaftlichem Tätigwerden der sprechende Vertreter oder der Vertretene, dem der geschäftliche Inhalt der Wortmitteilung zuzuordnen ist, geschützt wäre – offen bleiben.

Jedenfalls bei Transkripten solcher Tonaufnahmen ist für deren prozessuale Verwertbarkeit – im Hinblick auf die verfahrensrechtliche Qualifikation als Urkunden und die Überlegungen G. Kodeks zur Beweisbarkeit von durch die Rechtsordnung anerkannten mündlichen rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen, aber auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Rechtswidrigkeit im Sinne eines Verstoßes gegen eine Verhaltensnorm (zB § 120 StGB) nicht vorliegt, eine Interessenabwägung nicht vorzunehmen.

OGH

Und noch weiter:

Bei der Verwertbarkeit schriftlicher Aufzeichnungen über ein Gespräch ist überdies zu bedenken, dass der Sprecher – selbst wenn die Vollständigkeit der Aufzeichnung unbestritten ist – die Möglichkeit hat, über den Gesprächsverlauf auszusagen und allfällige Hintergründe oder der schriftlichen Fassung nicht zu entnehmende Akzentuierungen hervorheben kann (vgl hiezu G. Kodek aaO, 297 mwN). An dieser Stelle sei ausdrücklich wiederholt, dass es hier lediglich um die Frage der Verwendung eines Beweismittels im Prozess geht, dagegen seine Gewichtung im Rahmen der Beweiswürdigung – nach Aufnahme des Beweises – völlig offen bleibt.

Rechtslage in Deutschland ähnlich, aber nicht ident

Ich muss natürlich darauf hinweisen, dass die Rechtslage in Deutschland und Österreich nur ähnlich ist, nicht ident.

Mir hat einmal ein Aktivist empfohlen, dass Tonbänder von mehreren angehört werden sollen, um das dann als Zeugenbeweis einzubringen. Das funktioniert auch in Deutschland. Und daher könnte es auch mit dem Transkript funktionieren. Selbst wenn eine Aufnahme und ein Tonband illegal ist, kann ein Transkript legal sein.

Auf das Verbot von Aufnahmen habe ich hier schon hingewiesen.

Häufige Fragen zu Tonbandaufnahmen und Transkripten im Familienrecht

Sind heimliche Tonbandaufnahmen in Deutschland erlaubt?

Meistens nicht, wenn das nichtöffentlich gesprochene Wort aufgenommen wird. Genau darauf weist der Artikel schon am Anfang hin. Aufnahme und Verwendung sind rechtlich getrennt zu betrachten; auch die Verwendung des Tonbands kann aber strafbar sein (Anfertigung des Transkripts, Vorspielen, Weitergeben).

Kann ein Transkript legal sein, obwohl die Tonaufnahme illegal war?

Nach dem im Artikel zitierten Fall aus Österreich ja. Dort wurde das Transkript als schriftliche Aufzeichnung behandelt.

Was sagt die OGH-Entscheidung genau?

Der OGH stellt laut den zitierten Passagen klar, dass ein Transkript im Zivilprozess nach den Regeln des Urkundenbeweises behandelt werden kann. Ausserdem sei für seine prozessuale Verwertbarkeit keine Interessenabwägung nötig.

Gilt diese Entscheidung auch in Deutschland?

Nicht unmittelbar. Der Artikel sagt selbst, dass die Rechtslage in Deutschland und Österreich nur ähnlich, aber nicht identisch ist. Eine Prüfung macht daher immer Sinn.

Welche praktische Folge hat das für Verfahren im Familienrecht?

Der Text legt nahe, dass nicht nur Aufnahmen selbst, sondern auch deren schriftliche Auswertung prozessual eine Rolle spielen können.

Tonbänder sind meist illegal. Hierüber haben wir schon mehrfach berichtet. Da die Rechtslage unsicher ist und man sich auf die Ausnahmen nicht verlassen kann, sollte man prüfen ob man anderweitig Inhalte beibringen kann. Dazu ist ein Transkript oder auch ein Zeuge, der das Tonband gehört hat, geeignetes Beweismittel. Aber auch hier gilt: Anwaltliche Beratung und Prüfung ist wichtig, um keine Fehler zu machen.

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