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Gutachten

Häufige Fehler in familienpsychologischen Gutachten: Wie Sie Ihr Recht wahren können

Familienpsychologische Gutachten spielen in familienrechtlichen Verfahren eine entscheidende Rolle. Sie sollen dem Gericht eine fundierte Entscheidungsgrundlage bieten, insbesondere wenn es um das Wohl von Kindern geht. Doch leider sind diese Gutachten nicht immer fehlerfrei. Es ist daher wichtig, typische Fehlerquellen zu kennen, um Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls das Gutachten anfechten zu können.

Typische Fehler in familienpsychologischen Gutachten:

  • Mangelnde Qualifikation des Gutachters:
    • Nicht jeder, der sich Psychologe nennt, ist auch ein qualifizierter Sachverständiger für familienpsychologische Gutachten.
    • Fehlende oder unzureichende Fachkenntnisse können zu fehlerhaften Einschätzungen führen.
  • Voreingenommenheit und Parteilichkeit:
    • Ein Gutachter muss neutral und unparteiisch sein.
    • Subjektive Meinungen oder Vorurteile dürfen die Begutachtung nicht beeinflussen.
  • Fehlerhafte Methodik:
    • Psychologische Tests und Untersuchungsmethoden müssen wissenschaftlich fundiert und standardisiert sein.
    • Fehler bei der Durchführung oder Auswertung können zu falschen Ergebnissen führen.
  • Unzureichende Datenerhebung:
    • Ein Gutachten sollte auf einer umfassenden Datengrundlage basieren.
    • Fehlende Informationen oder einseitige Datenerhebung können zu verzerrten Ergebnissen führen.
  • Falsche Interpretation von Daten:
    • Die erhobenen Daten müssen fachgerecht interpretiert werden.
    • Fehlerhafte Interpretationen können zu falschen Schlussfolgerungen führen.
  • Unklare oder widersprüchliche Aussagen:
    • Ein Gutachten muss nachvollziehbar und verständlich sein.
    • Vage oder widersprüchliche Aussagen können zu Unsicherheit führen.
  • Nichtberücksichtigung relevanter Aspekte:
    • Gerade in Familiengerichtsverfahren werden oft sehr komplexe Themen begutachtet. Hier ist es von enormer Wichtigkeit, dass alle relevanten Aspekte auch im Gutachten gewürdigt werden. Hierzu gehören Faktoren wie zum Beispiel Bindungstheorien, oder die Berücksichtigung von traumatischen Erlebnissen.
  • Fehlerhafte Hypothesenbildung:
    • Falsche Hypothesen führen zu Falschen ergebnissen.
    • Daher ist es wichtig das der Unterschied zwischen Hypothese und psychologischer Fragestellung beachtet wird.

Wie Sie Fehler erkennen und Ihr Recht wahren:

Quellen:

Ich hoffe dieser Artikel hilft Ihnen.

assistant

AI

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel wurde von der AI „Gemini“ von Google hergestellt. Dies ist in diesem Fall Absicht, weil ich deutlich machen möchte, wie einfach es heute ist (auch für Richter!) sich helfen zu lassen von künstlicher Intelligenz.

Prompt

Der Prompt (die Programmieranleitung) hierzu lautete:

"Du bist ein SEO-Experte. Schreibe einen ausführlichen Blog-Artikel für gutachten-anfechten.de über typische Fehler in familienpsychologischen Gutachten. Benenne die Fehler in einer Liste. Füge die Quellenangaben hinzu."

Meine Arbeit geht aber weiter als die oben genannten Punkte. Ich prüfe alle in den Mindestanforderungen aufgestellten Aspekte unter Angabe von Fachquellen, die sich nicht aus dem Internet erschließen hier. Dieser Artikel ist ein Beispiel dafür, was Richter und Anwälte ohne großen Aufwand eruieren und dann prüfen müssen.

Eine ausführlichere Variante dieses AI Artikels findet man hier.

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Umgang

Betreungsmodelle: Wechselmodell vs. Residenzmodell vs. Nestmodell

Die Aufteilung oder das Auseinandergehen der Eltern ist für Kinder eine bedeutende Veränderung im Leben und führt zu diversen Betreuungsmodellen in der Kinderbetreuung. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig zu überlegen und ein Betreuungsmodell zu wählen, das den Bedürfnissen des Kindes auf bestmögliche Weise gerecht wird. Dabei gibt es im wesentlichen drei unterschiedliche Modelle, auf die sich Familien konzentrieren: Das Wechselmodell, das Residenzmodell und das Nestmodell.

Betreuungsmodelle vorgestellt

Betreungsmodell Wechselmodell

Das Wechselmodell beruht auf dem Konzept der ausgewogen verteilten Elternverantwortung, bei dem das Kind nahezu gleiche Zeit mit beiden Elternteilen verbringt und die Betreuungszeiten in der Regel gerecht aufgeteilt werden. Diese Betreuungsart unterstützt das Aufrechterhalten enger Bindungen zu beiden Elternteilen und ermöglicht es dem Kind sich in zwei verschiedenen Lebenswelten zu entwickeln. Vorteil dabei: Kein Elternteil fühlt sich als Verlierer, keiner als Gewinner.

Betreuungsmodell Residenzmodell

Im Residenzmodell lebt das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil und hat dort seinen Hauptwohnsitz. Der andere Elternteil hat das Besuchsrecht und kann regelmäßig Zeit mit dem Kind verbringen. Dieses Modell schaff tadellos ein verlässliches Zuhause (Anker) für das Kind und bring klare Routine ins tägliche Leben.

Betreuungsmodell Nestmodell

Beim Nestmodell bleiben die Kinder zu Hause und die Eltern wechseln sich ab, um bei ihnen zu sein. Dieses Modell strebt danach, die Anpassung für die Kinder so einfach wie möglich zu gestalten.

Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Betreuungsmodelle

Wechselmodell

Das Wechselmodell unterstützt eine ausgewogene Betonung der elterlichen Rolle und festigt die Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen.

Es ermöglicht dem Kind verschiedene Lebensansichten kennenzulernen und seine Anpassungsfähigkeit zu fördern.

Das Wechselmodell setzt voraus eine starke Zusammenarbeit der Eltern sowie eine effektive Kommunikationsstruktur und eine gut durchstrukturierte Organisation des täglichen Lebens. Teilweise funktioniert das Wechselmodell aber auch in Paralleleler Elternschaft.

In streitigen Elternbeziehungen kann die Anwendung des Wechselmodells eine zusätzliche Belastung für das Kind darstellen. Zu Unterscheiden ist aber Hochstrittigkeit von Prozesstaktischer Hochstrittigkeit. Denn wenn beide Eltern gleich behandelt sind, sinkt das Konfliktniveau – auch wenn nicht jeder mit dieser Gleichbehandlung einverstanden ist.

Residenzmodell

Das klar definierte eine Zuhause für das Kind schaffte Stabilität und klare Routinen. Es könnte insbesondere für jüngere Kinder oder in Situation mit echten Konflikten von Nutzen sein. Es könnte jedoch passieren, dass der betreuende Elternteil in den Hintergrund tritt und die Verbindung zum Kind beeinträchtigt wird. Es ist daher entscheidend für Eltern, regelmäßig mit dem Kind in Verbindung zu bleiben. Viele Eltern fühlen sich hier als „Bezahl-“ oder „Umgangseltern“ diskreditiert, was neue Konflikte schürt. Nachteil ist das Risiko der Entfernung zwischen Eltern und Kindern sowie eine ungleiche Verteilung der elterlichen Verantwortlichkeiten mit einer höheren Belastung für den alleinerziehenden Elternteil.

Nestmodell

Das Nestmodell strebt danach, den Alltag der Kinder so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Gerade für jüngere Kinder könnte dieses Modell nützlich sein. Die Erwartungen an Eltern sind jedoch sehr anspruchsvoll – klare Kommunikation und hohe Kooperationsbereitschaft sind unverzichtbar. Daher ist bei hohem Konfliktniveau das Nestmodell für die Kinder eine erhebliche Belastung. Nachteile umfassen daher einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand sowie sehr hohe Anforderungen an die Kommunikation mit potentiellen Spannungen.

Allgemeines

Die Wahl des Betreuungsmodells sollte sich nach den spezifischen Bedürfnissen des Kindes richten. Die Zusammenarbeit und Kommunikation der Eltern sind maßgeblich für den Erfolg jedes Modells. Die Auswahl eines Betreuungsmodells ist eine persönliche und verantwortungsvolle Entscheidung von großer Bedeutung. Es erfordert eine gründliche Abstimmung aller relevanten Gesichtspunkte und die Suche nach einer Lösung, die das Wohlergehen des Kindes bestmöglich unterstützt. Dabei sollte man aber auch auf den anderen Elternteil Rücksicht nehmen. Denn wenn jeder Elternteil zufrieden ist, wird es auch das Kind sein. Von gutem Umgang profitieren beide Eltern und das/die Kind(er).

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Umgang

Prozesstaktische Hochstrittigkeit

Prozesstaktische Hochstrittigkeit als strategische Prozesstaktik im Familienrecht ist ein häufiges Phänomen. Dabei bestimmen Streitigkeiten den Verfahrensverlauf aufgrund der hohen Konfrontationsbereitschaft.

In rechtlichen Streitigkeiten innerhalb von Familienangelegenheiten wie Trennung und Scheidung kann es zu einer Verschärfung der Auseinandersetzungen kommen und dadurch das Verfahren negativ beeinflussen – ein Phänomen bekannt als “prozessuale oder prozesstaktische Hochstrittigkeit“.

Was bedeutet prozesstaktische Hochstrittigkeit?

Prozesstaktische Hochstrittigkeit tritt auf, wenn eine oder beide Parteien bewussterweise den Konflikt auf juristische Ebene verschieben, um den Prozess als Mittel zur Durchsetzung persönlicher Interessen oder Schädigung des Ex-Lebenspartners zu nutzen. Dabei werden rechtliche Maßnahmen und Verfahrensvorschriften nicht genutzt, um sachlich Fragen zu klären, sondern zur Eskalierung des Streits und Verschleppung des Verfahren eingenommen. Anders ist die reale Hochstrittigkeit, in der Ex-Partner nicht kommunizieren und keine Probleme mehr lösen können. Bei prozessualer Hochstrittigkeit steht weniger das nicht lösen können, sondern eher das nicht lösen wollen im Fokus.

Forcierung taktischer Prozesse mit hoher Streitbarkeit

Man überlastet die Gegenseite mit Anfragen: Indem viele Anfragen und Schriftstücke gestellt werden, wird versucht, den Gegner und das Gericht zu überfordern und das Verfahren zu verzögern. Häufig versucht man so auch Fehler zu provozieren und diese dann auszunutzen.

Taktiken der Verlangsamung beinhalten das plötzliche Absagen von Terminen und die verspätete Einreichung von Unterlagen oder die Nutzung anderer Mitteln zur Behinderung des Fortschritts des Verfahren.
Instrumentalisierung von Kindern in Konflikten beinhaltet oft den Einsatz von Kindern als Druckmittel gegenüber dem Expartner oder zur Beeinflussung des Gerichts.

Wie kann man der zunehmenden Komplexität in Prozessen entgegensteuern?

Vermittlung oder Mediation kann oft dazu beitragen, Konflikte außerhalb des Gerichts beizulegen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Gerichtliche Maßnahmen können ergriffen werden, wenn prozesstechnische Tricks angewendet werden, um das Verfahren zu verzögern oder zu behindern.
Führen Sie eine sorgfältige Aufzeichnung aller Gespräche und Ereignisse durch, da diese Aufzeichnungen als Beweismittel vor Gericht dienen können. Schutz von Kindern ist wichtig – falls die Sicherheit von Kindern durch das Verhalten der Eltern gefährdet ist, sollten zuständige Behörden oder Stellen wie das Jugendamt informiert werden.

Prozesstaktische Manöver können die Durchführung eines familienrechtlichen Verfahrens stark erschwerend und verzögernd beeinträchtigen. Es ist von großer Bedeutung diese Strategien zu identifizieren und angemessen darauf zu reagieren, um sicherzustellen, dass eine gerechte und zeitnahe Lösung gefunden wird.

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Umgang

Parallele Elternschaft

Parallele Elternschaft: Die Wahl zwischen Trennung und Scheidung ist oft eine komplexe Entscheidung – insbesondere wenn Kinder betroffen sind. Eltern stehen dann vor der Herausforderung sicherzustellen, dass trotz persönlicher Konflikte eine unterstützende Umgebung für ihre Kinder geschaffen wird. Ein Ansatz zur Bewältigung dieser Situation ist das Modell der parallelen Elternschaft, das bei Beziehungen mit Konfliktpotenzial zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Was genau bedeutet der Begriff parallele Elternschaft bzw. parallele Eltern-Kind-Beziehung?

Die parallele Elternschaft ist ein besonderes Erziehungskonzept. Hier agieren getrennte Elternteile weitgehend unabhängig voneinander bei der Betreuung des Kindes. Dies steht im Gegensatz zur kooperativen Elternschaft, die auf enger Zusammenarbeit und Kommunikation basiert und die bei Konflikten nicht mehr funktioniert.

Parallele Elternschaft zielt darauf ab, direkte Interaktion zwischen den Eltern zu minimieren. Diese Methode ist besonders hilfreich, wenn frühere Kooperationsversuche gescheitert sind und Konflikte fortbestehen. Durch fehlende Kommunikation kann parallele Elternschaft anders als die kooperative nicht scheitern. Hierin liegt die Stärke dieses Konzeptes, insbesondere weil in Verfahren zunehmen prozesstaktisch Hochstrittigkeit und fehlende Kooperation verwendet und beklagt werden.

Wie läuft das Konzept der gemeinsamen Elternverantwortung ab?

Getrennte Zuständigkeiten für Eltern: Während der Betreuungszeit jedes Elternteils ist dieser eigenverantwortlich für die Erziehung des Kindes zuständig, ohne viele Absprachen über Erziehungsstile, Regeln oder Alltagsentscheidungen zu treffen.
Die Konzentration liegt auf dem Kind im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit trotz der Trennung. Das Wohl des Kind und die parallele Elternschaft gewährleisten dem Kind die Möglichkeit stabile Beziehungen zu beiden Elternteilen zu pflegen, ohne in elterliche Konflikte verwickelt zu werden.

Die gemeinsame Elternverantwortung ist eine gute Option für Eltern in schwierigen Beziehungen mit hoher Konfliktdichte und bietet die Möglichkeit zur Zusammenarbeit bei der Erziehung der Kinder.

Schutz der Kinder vor elterlichen Konflikten

Jeder Elternteil hat die Freiheit und die Möglichkeit zu entscheiden,​ welche Erziehungsmethoden er verfolgen möchte.

Obwohl die gemeinsame Elternverantwortung viele Vorteile bietet und unter bestimmten Umständen geeignet ist, sollten beide Elternteile ein hohes Maß an Selbstbeherrschung aufbringen können, um stets das Wohl des Kindes über ihre eigenen Differenzen zu stellen; allerdings kann sie gleichzeitig die Flexibilität beeinträchtigen und Anpassungen an neue Situation erschweren.

Die parallele Elternverantwortung ist ein wertvolles Konzept für Eltern, die auch bei Meinungsverschiedenen eine liebevolle und stabile Umgebung für ihre Kinder schaffen möchten. Durch klare Strukturen, minimale Kommunikation und den Fokus auf das Wohl des Kind ermöglicht sie es, die elterliche Verantwortung auch während schwieriger Zeiten wahrnehmen.

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Umgang

Umfang Mitwirkung: Jugendamt kann sich nicht auf unzureichende Kapazitäten bei Umgangsbegleitung berufen

In einer wichtigen Entscheidung hat das Bayerische Verwaltungsgericht München in der einstweiligen Anordnung, Az. M 18 E 24.7544 vom März 2025 klargestellt, dass es nicht ausreicht, wenn das Jugendamt „fehlende Kapazitäten bei Umgangsbegleitung“ behauptet und damit Umgangsbegleitung ablehnt:

„Der Antragsgegner verkennt jedoch den Umfang seiner Verpflichtung aus § 18 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII im Rahmen der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren. Denn der Antragsgegner kann sich nicht darauf zurückziehen, dass kein mitwirkungsbereiterDritter zur Durchführung des begleiteten Umgangs gefunden werden könne. Denn der Antragsgegner kann sich nicht auf unzureichende Kapazitäten berufen. Vielmehr hat er aus der sich aus § 79 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII ergebenden Sicherstellungsverpflich-tung dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung ent-sprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (OVG NW, B.v. 15.12.2021 – 12B 1551/21 – juris Rn. 54; OVG NW, B.v. 27.6.2014 – 12 B 579/14 – juris Rn. 32 ff.; VG Hannover, B.v. 2.10.2024 – 3 B 4193/24 – juris; VG Bremen, B.v. 20.4.2023 – VG 3 V 63/23 – Beck-online; BeckOGK/C. Schmidt, 1.2.2025, SGB VIII § 18 Rn. 91, beck-online).“

Bayerisches Verwaltungsgericht München, Az. M 18 E 24.7544

Zu Recht weist das Gericht darauf hin, dass die Behörden alles tun müssen, notfalls selbst Umgangsbegleitung initiieren und durchführen müssen.

Und weiter weiß das Verwaltungsgericht, dass fehlendes Einverständnis der Mutter nicht ausreichen kann.

„Das fehlende Einverständnis der Kindesmutter kann daher keinesfalls die Verpflichtung des Antragsgegners zum Tätigwerden beenden (vgl. Wiesner/Wapler/Dürbeck, 6. Aufl. 2022, SGB VIII § 18 Rn. 33, beck-online).“

Bayerisches Verwaltungsgericht München, Az. M 18 E 24.7544

Gerade bei fehlendem Einverständnis der Mutter hat das Jugendamt als Wächteramt tätig zu bleiben oder zu werden. Auch das stellt das Verwaltungsgericht zu Recht klar.

Und weiter: Zu Recht setzt sich das Verwaltungsgericht mit den Folgen von fehlendem Umgang auseinander:

Dem Antragsteller drohen wesentliche Nachteile. Ohne den begleiteten Umgang mit seinem Kind würde unwiederbringlich in sein durch Art. 6 GG grundrechtlich geschütztes Elternrecht eingegriffen. Zudem würde ein weiteres Zuwarten eine erhebliche (weitere) Beeinträchtigung der Beziehung des Antragstellers zu seinem Kind befürchten lassen. Zudem hat das Familiengericht mehrfach ausdrücklich ausgeführt, dass die vorläufige Anordnung eines begleiteten Umgangs nur deswegen unterbleibt, weil kein geeigneter mitwirkungsbereiter Dritter durch den Antragsgegner benannt wurde.

Bayerisches Verwaltungsgericht München, Az. M 18 E 24.7544

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts betrifft also viele vergleichbare Fälle und ist daher eine wichtige.

Leider hat das Verwaltungsgericht aber eine konkrete Umgangsbegleiterbenennung und -beantragung im einstweiligen Anordnungsverfahren abgelehnt, obgleich das Wunsch- und Wahlrecht hier i.S. §5 I SGB VIII Vorrang haben sollte und unserer Auffassung nach das Jugendamt verpflichtet, diesen Wünschen nachzukommen. Immerhin: Umgangsverweigerung wird nunmehr als Eilfall anerkannt und als das Kind beeinträchtigend. Und die Aussage, man habe keine Kapazitäten ist damit auch erledigt. Wir sehen aber das Problem, dass ohne konkrete Benennung auch keine rechtsmittelfähige Entscheidung des Familiengerichts erfolgen kann, das wiederum keinen konkreten Umgangsbegleiter benennen kann. Gleichwohl haben wir bisher auf Rechtsmittel verzichtet, da der Kontakt das wichtigste ist.

Unzureichende Kapazitäten bei Umgangsbegleitung sind daher kein Argument mehr.

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