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Anforderungen an die Qualifikation von Sachverständigen

Das OLG Schleswig hat sich mit seiner Entscheidung 13 UF 4/20 vom 07.05.2020 mit den Anforderungen an die Qualifikation von Sachverständigen bei familienpsychologischen Gutachten auseinandergesetzt.

OLG Schleswig zur Qualifikation von Sachverständigen

Auf Seite 727 der NZFam führt der Senat zu Anforderungen an den Beweisbeschluss und an die
Qualifikation des für ein familienpsychologisches Gutachten
hinzuzuziehenden Sachverständigen aus:

Die „Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten“ hat unter Beteiligung von Vertretern juristischer,
psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer, fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes unter Einbindung und Mitwirkung der Landesjustizministerien die sog. „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ als Empfehlungen erarbeitet.

Diese sind im Jahre 2019 in 2. überarbeiteter Auflage erschienen. Unter anderem war auch das Institut für Soziale Arbeit (ISA) beteiligt.

Auch wenn diese Empfehlungen keine Kriterien im Sinne rechtlich verbindlicher Mindeststandards darstellen, so dienen sie doch der Konkretisierung der in § 163 I FamFG formulierten Anforderungen an die in Kindschaftssachen zu bestellenden Sachverständigen und die zu erstattenden Gutachten und sind nach Auffassung des Senates im Rahmen der Ausübung des
pflichtgemäßen Ermessens zu berücksichtigen, da sie eine Arbeitsgrundlage darstellen, die von den
beteiligten Experten unter Einbeziehung juristischer und psychologischer Aspekte in Kenntnis der
bestehenden Situation im Gutachterwesen erarbeitet wurden.

OLG Schleswig 13 UF 4/20 vom 7.5.2020

Mindestanforderungen definieren i.S. §163 FamFG die Frage der Qualifikation von Sachverständigen

Kurz und knapp: Die Mindestanforderungen definieren als Auslegung des §163 I FamFG, wann ein Gutachter kompetent ist und wann ein Gutachten hinreichend gut ist.

Mindestanforderungen definieren i.S. §163 FamFG, welche Qualifikation Sachverständige haben müssen und was in ein Gutachten muss

OLG Schleswig aaO

Für mir eine längst überfällige klare Aussage zur Qualifikation von Sachverständigen und zur Anwendbarkeit der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, insbesondere eben auch im Hinblick auf die Gutachten.

Der Senat setzt sich noch umfangreich mit der Qualifikation von Pädagogen, Ausnahmen und Regeln auseinander, weshalb diese Entscheidung für alle zu lesen empfehlenswert ist.

Josef Salzgeber kommentiert diese Entscheidung in der FamRZ 2020, 719 ff. und erkennt an, dass die dortigen Sachverständigen nicht qualifiziert für die Beweisfrage waren, gleichzeitig das OLG anders als andere Oberlandesgerichte eben nicht jede Fortbildung ausreichen lassen wollen. Insbesondere hat das Oberlandesgericht aber, so Salzgeber zustimmend, das Gutachten inhaltlich gewürdigt und konkrete Mängel aufgezeigt. Damit wird letztlich per se die von mir „kritische Gutachtensrezension“ getaufte Vorgehensweise geadelt.

Untersuchungsplan muss vorab den Beteiligten kundgetan sein

Weiter erwähnt das Oberlandesgericht, dass eine angemessene Erklärung des Sachverständigen gegenüber den Beteiligten über die Fragestellung und den Untersuchungsplan zu erfolgen hat.

Fehlerhaft ist es danach, dies nicht zu tun, was aus dem Gutachten ersichtlich sein muss:

Dem Gutachten ist nicht zu entnehmen, dass insbesondere mit den Kindeseltern die einzelnen Schritte der Begutachtung vorab besprochen und sie auf die Freiwilligkeit der Begutachtung hingewiesen wurden.

OLG Schleswig aaO

Anwälte und Richter müssen die Qualifikation von Sachverständigen aktiv hinterfragen

Die Entscheidung zeigt, dass es sich also lohnt, sowohl die Qualifikation von Sachverständigen zu hinterfragen als auch die Gutachten an den Mindestanforderungen zu messen. Auch wenn es viele Anwälte und Richter nur ungern hören wollen: Diese Mehrarbeit lässt sich nach dieser Entscheidung, die vollkommen meiner Auffassung entspricht, nicht mehr vermeiden. Wenn ein Anwalt das nicht kann, sollte man tunlichst einen Fachmann hinzuziehen oder mich beauftragen.

Die Entscheidung des OLG Schleswig ist ein Meilenstein für die Qualität von Sachverständigengutachten und gibt der von mir lange geäußerte Auffassung, dass diese Mindestanforderungen verbindlich sind, weil sie das wissenschaftlich geschuldete wiedergeben, rückhalt.

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Gutachten

Sind Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter fehlerhaft?

Hier liegen einige Gerichtsgutachten von Prof. Dr. Michael Günter vor, die Auffälligkeiten beinhalten und – meiner Meinung nach – Abweichungen von den Mindeststandards beinhalten, so dass der Schluss auf fehlerhafte Gutachten möglich ist. Prof. Dr. Michael Günter, langjähriger Leiter der KJP Bad Canstatt, gehört zu den fleissigen Gutachtern im „Ländle“. Er ist in ganz Baden-Württemberg unterwegs, von Ellwangen bis Freiburg. Seine Gutachten sind auch deshalb etwas besonderes, weil sie in den mir vorliegenden Fällen oft nicht die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen einhalten, obwohl er diese mit verabschiedet und unterzeichnet hat:

Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten

„Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) vertreten durch Prof. Dr. Renate Schepker, Dr. Gundolf Berg, Prof. Dr. Michael Günter (2. Auflage)“

Mindestanforderungen Seite 1, 2. Punkt

In mir vorliegenden Gutachten kam es unter anderem zu den folgenden Auffälligkeiten, die meines Erachtens eine Unverwertbarkeit der Arbeit von Prof. Dr. Michael Günter als Familienpsychologischer Sachverständiger zur Folge haben wird.

Sind die Mindestanforderungen verbindlich?

Aus meiner Sicht sind die Mindestanforderungen verbindlich, insbesondere für die, die sie ausgearbeitet haben:

Ein psychologisches Gutachten dokumentiert ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen und beantwortet eine von einer Auftraggeberin / einem Auftraggeber vorgegebene Fragestellung (oder mehrere Teilfragestellungen). Die Fragestellung betrifft bestimmte Aspekte des Erlebens und Verhaltens von einer Person oder mehreren Personen. Die Fragestellung muss im Rahmen des nachfolgend beschriebenen diagnostischen Prozesses beantwortet sein. Im Gutachten muss dieser Prozess und die Beantwortung der Fragestellung nachvollziehbar dargestellt werden (Amelang et. al., Psychologische Diagnostik und Intervention).

Die Entscheidungsfindung soll mit Hilfe eines solchen Gutachtens fundierter und nachvollziehbarer getroffen werden können (Salzgeber, Rn. 1432). Denn die gewonnenen Erkenntnisse sind, wenn auch keine wissenschaftliche Arbeit im engeren Sinn, doch vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse und auf Basis statistischer Beziehungen nachvollziehbar zu bewerten (Salzgeber, Rn. 1314).

Betroffene, Auftraggeber und Obergutachter finden hierin den Maßstab für eine Bewertung von (Familien)psychologischen Gutachten (DGPS S. 2). Der Begriff Gutachten ist nicht gesetzlich definiert, aber fachlich (Salzgeber, Rn. 1432). Die Politik erkennt diese Mindestanforderungen zudem als Rechtsverbesserung an (Winkelmeier-Becker in https://www.rtl.de/cms/aufgedeckt-falsches-gutachten-bei-sorgerechtsstreit-reporter-hilft-verzweifelter-mutter-4901881.html).

Gibt es weitere Gütekriterien für familienpsychologische Gutachten?

Daneben gibt es noch die Standards des FSLS nach Jopt und Behrend und weitere, die Salzgeber (aaO Rn. 1500) benennt oder die von Westhoff und Kluck propagierten EOD-Standards (ebenda). Im Literaturverzeichnis der österreichischen Vorgaben „Empfehlung für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts“ (siehe sozialministerium.at) sind noch die AFCC-Standards von 2006, welche Salzgeber definiert als durchaus geeignet, um „bei uns Anwendung zu finden. “

Welche wissenschaftlichen Fehler als Gutachter macht Günter?

Viele Fehler, die er aus meiner Sicht macht, finden nicht in allen Gutachten statt, manche nur in einigen, manche nur in einem. Eine individuelle Prüfung seiner Gutachten ist daher unumgänglich, die nachstehende Liste ist nur eine Möglichkeit von Fehlern, die nicht zwingend in Deinem Gutachten gegeben sein müssen. Ausgewertet habe ich so um die zehn Gutachten, die mir vorliegen.

Die nachstehende Liste stellt meine Meinung zu Fehlern in Gutachten dar, die ich in jeweils mindestens einem Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter extrahieren konnte:

  • Er erstellt ein kinderpsychiatrisches Gutachten, obwohl der Auftrag auf ein familienpsychologisches gerichtet ist
  • Der Beweisbeschluss des Gerichtes ist im Gutachten nicht oder nicht vollständig zitiert
  • Die rechtliche Fragestellung wird nicht in eine psychologische übersetzt
  • Hypothesen werden nicht gebildet und nicht benannt
  • Eine Untersuchungsplanung ist nicht ersichtlich
  • Eine Begründung, warum ein spezifisches Testvorgehen stattfindet oder nicht stattfindet, erfolgt nicht
  • Personen, die nicht teilnehmen wollen, werden (aus deren Sicht) bedrängt, doch teilzunehmen
  • Aussagen von Betroffenen werden nicht richtig widergegeben
  • Hilfspersonen, die nicht im Beweisbeschluss benannt sind als Gutachter, nehmen die Exploration vor / Günter nimmt nicht (vollständig) an der Exploration teil
  • Die Aktenanalyse ist frei erfolgt
  • Die Gesprächsführung ist ohne einen erkennbaren Gesprächsleitfaden erfolgt
  • Die Interaktionsbeobachtung erfolgt nicht dem Stand der Wissenschaft nach
  • Die Qualifikation des Co-Gutachters entspricht nicht den Mindestanforderungen
  • Es ist nicht klar, welcher Gutachter (bei mehreren) welchen Teil des Gutachtens zu verantworten hat
  • Anknüpfungstatsachen sind falsch oder nicht richtig wiedergegeben
  • Der Beweisauftrag wird teilweise überschritten

Sicherlich ist nicht jedes Abweichen von den Mindestanforderungen bereits dazu führend, dass das Gutachten unverwertbar ist. Wenn aber mehrere der oben genannten Punkte auch bei Euch nicht eingehalten sind, dann dürfte das Gutachten nicht verwertbar sein. Gleichwohl ist eben auch nicht jeder Psychiater i.S. §163 FamFG geeignet.

Eine Liste zur Eigeneinschätzung findet ihr auf Gutachten-anfechten.de.

Wie wehre ich mich gegen ein Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter?

Am Besten ist es, wenn Ihr bereits beim Beweisbeschluss darauf hinweist – falls dieser eine familienpsychologische Fragestellung beinhaltet – dass Prof. Dr. Michael Günter eben nur Kinder- und Jugendlichenpsychiater ist. Psychologische Fragestellungen sind daher nicht seine Kernkompetenz, unabhängig von §163 FamFG. Mir ist auch aus keinem Gutachten bekannt, dass er diese Kompetenzen erworben hätte. Allerdings sind Psychiater in §163 FamFG aufgeführt als potentielle Gutachter.

Weiter sollte man darauf hinweisen, dass es ausreicht, einen Gutachter zu bestellen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, dass zwei Menschen die Arbeit machen, die einer erledigen kann. Eventuelle Mehrkosten sind unnötig.

Man sollte zudem einer Weitergabe der Akten an Dritte widersprechen, solange der Beweisbeschluss nicht abgeändert ist. Dies könnte nämlich ein Verstoß gegen die Schweigepflicht des Sachverständigen sein (vgl. Kammergericht Berlin).

Gleichzeitig empfehle ich, dass Ihr einen kompetenten Gutachter vorschlagt, zum Beispiel alle (!) Sachverständige der Psychotherapeutenkammer in Baden-Württemberg. Nur mit einem solchen zusammenzuarbeiten bringt das Gericht in Argumentationsnot.

Eine Rüge der Befangenheit muss Einzelfallbezogen entschieden und begründet werden. Teils meinen die Gerichte, dass die Fachlichkeit eines Gutachtens oder Gutachters nur mit dem Rechtsmittel (Beschwerde/Rechtsbeschwerde) angefochten werden kann. Ich sehe das anders.

Hat eine Haftungsklage nach §839a BGB Erfolg gegen Gutachten Prof. Dr. Michael Günter?

Auch dies ist eine Einzelfallfrage, die je nach Gutachten zu prüfen ist. Grundsätzlich sind die Erfolgschancen höher, je mehr der oben genannten Auffälligkeiten in Deinem Gutachten auch vorkommen. Jedenfalls ist mindestens eine Klage gegen Prof. Dr. Michael Günter derzeit am Landgericht Frankfurt anhängig, Az. 2-10 O 272/22. Mehr Infos zu Amtshaftungsklagen findet Ihr hier auf dem Blog oder auf Amtshaftung.org. Wusstet Ihr schon, dass die meisten Amtshaftungsklagen als Schadenersatz-Rechtsschutzfall gelten und damit versichert sind? Eine Versicherung im Familienrecht ist dafür nicht notwendig!

Für Gute Gutachten!

Dieser Beitrag ist nicht dazu da, den Gutachter Prof. Dr. Michael Günter an den Pranger zu stellen. Er ist dazu da, die tausende guten Gutachter da draussen, die einen tollen Job machen, und deren Arbeit zu schützen. Ich bin, wenn Gutachten schon sein müssen, für gute Gutachten, Nachvollziehbar und Prüffähig. Jeder Rechtspsychologe kann ein gutes Gutachten schreiben. Man muss es nur wollen und sich an ein paar einfache Regeln halten.

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Gutachten

Gutachten in Österreich anfechten: Empfehlung für Sachverständigengutachten

In Österreich gibt es vergleichbar zu den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht die Empfehlung für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts. Letztere sind über das dortige Sozialministerium.at zu beziehen und verinnerlichen das wissenschaftliche Vorgehen bei solchen Gutachten in Österreich.

Empfehlungen für Gutachten in Österreich weisen auf deutsche Mindestanforderungen

Das besondere dabei: Diese Empfehlungen verweisen nicht nur auf die deutsche Standardliteratur, sondern insbesondere auch auf die Mindestanforderungen. Das bedeutet: Alles, was ich hier auf der Webseite über Gutachten anfechten gesagt habe, gilt zu 99% in Österreich auch.

Ich werde in den nächsten Wochen hier und auf Gutachten-anfechten.de die Empfehlungen für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts sowie die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht noch näher beleuchten.

Gutachten in Österreich anfechten

Insbesondere Anwälte müssen sich mit der Materie auseinandersetzen, um adäquat reagieren zu können. So kann man auch familienpsychologische Gutachten in Österreich anfechten.

Wer sich hierzu nicht in der Lage sieht, kann meine Hilfe in Anspruch nehmen.

local_hospital

Du benötigst Hilfe beim Gutachten anfechten?

Du oder Dein Anwalt, Ihr wisst beide nicht wie Ihr mit dem Gutachten umgeht? Wie man sowas anfechten kann? Da habe ich die Lösung für Euch: Meine Gutachtensrezension, eine rechtlich-sachliche Analyse als Rechtsgutachten -> Hilfe beim Gutachten anfechten

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Recht allgemein

Neue Beratungszeiten und -themen bei Erzengel

Der Verein Erzengel hat seine Beratungszeiten umstrukturiert.

Ab sofort sind die folgenden neuen Beratungszeiten beim Verein Erzengel zur Buchung möglich:

Montag 9 Uhr bis 19 Uhr
Dienstag 13 Uhr bis 21 Uhr
Mittwoch 13 Uhr bis 21 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 19 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 14 Uhr
Samstag nach Vereinbarung / 10 – 16 Uhr
Sonntag 14 bis 17 Uhr


Der Buchungsintervall wurde zusammen mit den neuen Beratungszeiten von Erzengel auf 30 Minuten festgesetzt, da 15 Minuten selten ausreichen.

Mitglieder können das doppelte, also 2x 30 Minuten buchen. Mitglieder können zudem an mehreren Tagen buchen, während Nichtmitglieder in der Regel auf eine Beratung beschränkt sind.

Neu sind nunmehr die Kummertermine (ohne Rechtsberatung) und Beratung zum OEG.

Fortbildungen und Onlinestammtische sind in Vorbereitung.

Neu ist außerdem der Bereich OEG / Soziales Entschädigungsrecht. Hier bieten wir nicht nur engagierte Interessenvertretung, sondern auch politisches Engagement.

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Gutachten

Gutachten anfechten: Neue Artikel zu Fehlern in Gutachten

Liebe Leser, wie Ihr ja wisst betreibe ich neben dieser Seite noch Amtshaftung.org und gutachten-anfechten.de. Auf letzterer Seite werde ich verstärkt zu Fehlern in Gutachten ausführen und wie man Gutachten anficht bzw. was so typischerweise in Gutachten falsch ist. Also bookmarkt nicht nur diese Seite, sondern auch Gutachten anfechten.

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