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Gutachten

Sind Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter fehlerhaft?

Hier liegen einige Gerichtsgutachten von Prof. Dr. Michael Günter vor, die Auffälligkeiten beinhalten und – meiner Meinung nach – Abweichungen von den Mindeststandards beinhalten, so dass der Schluss auf fehlerhafte Gutachten möglich ist. Prof. Dr. Michael Günter, langjähriger Leiter der KJP Bad Canstatt, gehört zu den fleissigen Gutachtern im „Ländle“. Er ist in ganz Baden-Württemberg unterwegs, von Ellwangen bis Freiburg. Seine Gutachten sind auch deshalb etwas besonderes, weil sie in den mir vorliegenden Fällen oft nicht die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen einhalten, obwohl er diese mit verabschiedet und unterzeichnet hat:

Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten

„Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) vertreten durch Prof. Dr. Renate Schepker, Dr. Gundolf Berg, Prof. Dr. Michael Günter (2. Auflage)“

Mindestanforderungen Seite 1, 2. Punkt

In mir vorliegenden Gutachten kam es unter anderem zu den folgenden Auffälligkeiten, die meines Erachtens eine Unverwertbarkeit der Arbeit von Prof. Dr. Michael Günter als Familienpsychologischer Sachverständiger zur Folge haben wird.

Sind die Mindestanforderungen verbindlich?

Aus meiner Sicht sind die Mindestanforderungen verbindlich, insbesondere für die, die sie ausgearbeitet haben:

Ein psychologisches Gutachten dokumentiert ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen und beantwortet eine von einer Auftraggeberin / einem Auftraggeber vorgegebene Fragestellung (oder mehrere Teilfragestellungen). Die Fragestellung betrifft bestimmte Aspekte des Erlebens und Verhaltens von einer Person oder mehreren Personen. Die Fragestellung muss im Rahmen des nachfolgend beschriebenen diagnostischen Prozesses beantwortet sein. Im Gutachten muss dieser Prozess und die Beantwortung der Fragestellung nachvollziehbar dargestellt werden (Amelang et. al., Psychologische Diagnostik und Intervention).

Die Entscheidungsfindung soll mit Hilfe eines solchen Gutachtens fundierter und nachvollziehbarer getroffen werden können (Salzgeber, Rn. 1432). Denn die gewonnenen Erkenntnisse sind, wenn auch keine wissenschaftliche Arbeit im engeren Sinn, doch vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse und auf Basis statistischer Beziehungen nachvollziehbar zu bewerten (Salzgeber, Rn. 1314).

Betroffene, Auftraggeber und Obergutachter finden hierin den Maßstab für eine Bewertung von (Familien)psychologischen Gutachten (DGPS S. 2). Der Begriff Gutachten ist nicht gesetzlich definiert, aber fachlich (Salzgeber, Rn. 1432). Die Politik erkennt diese Mindestanforderungen zudem als Rechtsverbesserung an (Winkelmeier-Becker in https://www.rtl.de/cms/aufgedeckt-falsches-gutachten-bei-sorgerechtsstreit-reporter-hilft-verzweifelter-mutter-4901881.html).

Gibt es weitere Gütekriterien für familienpsychologische Gutachten?

Daneben gibt es noch die Standards des FSLS nach Jopt und Behrend und weitere, die Salzgeber (aaO Rn. 1500) benennt oder die von Westhoff und Kluck propagierten EOD-Standards (ebenda). Im Literaturverzeichnis der österreichischen Vorgaben „Empfehlung für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts“ (siehe sozialministerium.at) sind noch die AFCC-Standards von 2006, welche Salzgeber definiert als durchaus geeignet, um „bei uns Anwendung zu finden. “

Welche wissenschaftlichen Fehler als Gutachter macht Günter?

Viele Fehler, die er aus meiner Sicht macht, finden nicht in allen Gutachten statt, manche nur in einigen, manche nur in einem. Eine individuelle Prüfung seiner Gutachten ist daher unumgänglich, die nachstehende Liste ist nur eine Möglichkeit von Fehlern, die nicht zwingend in Deinem Gutachten gegeben sein müssen. Ausgewertet habe ich so um die zehn Gutachten, die mir vorliegen.

Die nachstehende Liste stellt meine Meinung zu Fehlern in Gutachten dar, die ich in jeweils mindestens einem Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter extrahieren konnte:

  • Er erstellt ein kinderpsychiatrisches Gutachten, obwohl der Auftrag auf ein familienpsychologisches gerichtet ist
  • Der Beweisbeschluss des Gerichtes ist im Gutachten nicht oder nicht vollständig zitiert
  • Die rechtliche Fragestellung wird nicht in eine psychologische übersetzt
  • Hypothesen werden nicht gebildet und nicht benannt
  • Eine Untersuchungsplanung ist nicht ersichtlich
  • Eine Begründung, warum ein spezifisches Testvorgehen stattfindet oder nicht stattfindet, erfolgt nicht
  • Personen, die nicht teilnehmen wollen, werden (aus deren Sicht) bedrängt, doch teilzunehmen
  • Aussagen von Betroffenen werden nicht richtig widergegeben
  • Hilfspersonen, die nicht im Beweisbeschluss benannt sind als Gutachter, nehmen die Exploration vor / Günter nimmt nicht (vollständig) an der Exploration teil
  • Die Aktenanalyse ist frei erfolgt
  • Die Gesprächsführung ist ohne einen erkennbaren Gesprächsleitfaden erfolgt
  • Die Interaktionsbeobachtung erfolgt nicht dem Stand der Wissenschaft nach
  • Die Qualifikation des Co-Gutachters entspricht nicht den Mindestanforderungen
  • Es ist nicht klar, welcher Gutachter (bei mehreren) welchen Teil des Gutachtens zu verantworten hat
  • Anknüpfungstatsachen sind falsch oder nicht richtig wiedergegeben
  • Der Beweisauftrag wird teilweise überschritten

Sicherlich ist nicht jedes Abweichen von den Mindestanforderungen bereits dazu führend, dass das Gutachten unverwertbar ist. Wenn aber mehrere der oben genannten Punkte auch bei Euch nicht eingehalten sind, dann dürfte das Gutachten nicht verwertbar sein. Gleichwohl ist eben auch nicht jeder Psychiater i.S. §163 FamFG geeignet.

Eine Liste zur Eigeneinschätzung findet ihr auf Gutachten-anfechten.de.

Wie wehre ich mich gegen ein Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter?

Am Besten ist es, wenn Ihr bereits beim Beweisbeschluss darauf hinweist – falls dieser eine familienpsychologische Fragestellung beinhaltet – dass Prof. Dr. Michael Günter eben nur Kinder- und Jugendlichenpsychiater ist. Psychologische Fragestellungen sind daher nicht seine Kernkompetenz, unabhängig von §163 FamFG. Mir ist auch aus keinem Gutachten bekannt, dass er diese Kompetenzen erworben hätte. Allerdings sind Psychiater in §163 FamFG aufgeführt als potentielle Gutachter.

Weiter sollte man darauf hinweisen, dass es ausreicht, einen Gutachter zu bestellen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, dass zwei Menschen die Arbeit machen, die einer erledigen kann. Eventuelle Mehrkosten sind unnötig.

Man sollte zudem einer Weitergabe der Akten an Dritte widersprechen, solange der Beweisbeschluss nicht abgeändert ist. Dies könnte nämlich ein Verstoß gegen die Schweigepflicht des Sachverständigen sein (vgl. Kammergericht Berlin).

Gleichzeitig empfehle ich, dass Ihr einen kompetenten Gutachter vorschlagt, zum Beispiel alle (!) Sachverständige der Psychotherapeutenkammer in Baden-Württemberg. Nur mit einem solchen zusammenzuarbeiten bringt das Gericht in Argumentationsnot.

Eine Rüge der Befangenheit muss Einzelfallbezogen entschieden und begründet werden. Teils meinen die Gerichte, dass die Fachlichkeit eines Gutachtens oder Gutachters nur mit dem Rechtsmittel (Beschwerde/Rechtsbeschwerde) angefochten werden kann. Ich sehe das anders.

Hat eine Haftungsklage nach §839a BGB Erfolg gegen Gutachten Prof. Dr. Michael Günter?

Auch dies ist eine Einzelfallfrage, die je nach Gutachten zu prüfen ist. Grundsätzlich sind die Erfolgschancen höher, je mehr der oben genannten Auffälligkeiten in Deinem Gutachten auch vorkommen. Jedenfalls ist mindestens eine Klage gegen Prof. Dr. Michael Günter derzeit am Landgericht Frankfurt anhängig, Az. 2-10 O 272/22. Mehr Infos zu Amtshaftungsklagen findet Ihr hier auf dem Blog oder auf Amtshaftung.org. Wusstet Ihr schon, dass die meisten Amtshaftungsklagen als Schadenersatz-Rechtsschutzfall gelten und damit versichert sind? Eine Versicherung im Familienrecht ist dafür nicht notwendig!

Update 22.05.2024: In einer rechtskräftigen Entscheidung weist das zuständige Gericht darauf hin, dass man ein Günter-Gutachten nicht verwertet hat, weil es eben nicht zu einer Überzeugung geführt hat.

„Bei dem genannten „Gutachten Günter“ handelt es sich um ein Sachverstädigengutachten aus einem anderen Verfahren. Eine Auseinandersetzung konnte unterbleiben, da das Gutachten im anderen Verfahren nicht zu einer Überzeugung geführt hatte.“

Für Gute Gutachten!

Dieser Beitrag ist nicht dazu da, den Gutachter Prof. Dr. Michael Günter an den Pranger zu stellen. Er ist dazu da, die tausende guten Gutachter da draussen, die einen tollen Job machen, und deren Arbeit zu schützen. Ich bin, wenn Gutachten schon sein müssen, für gute Gutachten, Nachvollziehbar und Prüffähig. Jeder Rechtspsychologe kann ein gutes Gutachten schreiben. Man muss es nur wollen und sich an ein paar einfache Regeln halten.

10 Antworten auf „Sind Gutachten von Prof. Dr. Michael Günter fehlerhaft?“

Und die von der Terlinden-Arzt? Die ein psychisch gefährdetes Kind bei einer psychisch kranken Mutter lässt, damit das Kind sich psychisch stabilisiert.???

Um den Lesern eine fundierte, eigene Meinu g zu ermöglichen, sind nicht nur allgemeine Aussagen von Nöten, es fehlt an den Details (natürlich anonym). Wo genau wurde was mit welcher Begründung als falsch bezeichnet.
Als Juris sollte man doch wissen wie man fundiert beweist….schade, so funktioniert Meinungsmache aber keine freie Meinungsbildung!

Es ist allgemein bekannt, dass diese Gutachten extrem fehleranfällig sind. In unserem Fall fand nicht einmal ein Termin bei uns zu Hause statt, sondern nur bei Iris Müller in Tübingen. Das Gutachten dauerte 1 Jahr (!), sie reagierte weder auf Anrufe noch E-Mails. Die Wünsche und Bedürfnisse der Kleinkinder wurden ignoriert und ebenso die Qualifikationen der Mutter, der sie ganz einfach Bindungsintoleranz unterstellte. Das Ende vom Lied: seit die Kinder beim Vater leben müssen, wird regelmäßig mein Umgang verweigert und Telefonanrufe vereitelt. Ich habe meine Kinder seit Wochen nicht mehr gesehen und darf laut Vater auch keine Ferien mit ihnen verbringen. Beide Kinder haben Narben im Gesicht von Unfällen, die sich beim Vater ereignet haben, weil er keine Zeit hat, sich um die Kinder zu kümmern. Der Große hat die Schulreife nicht erreicht und muss wohl in die Sonderschule. Fazit: Schlechte Gutachten schützen narzisstische Gewalttäter und schädigen systematisch das Kindeswohl.

Ich helfe einer Frau ohne ausreichende Deutschkenntnisse ihr Kind zurück aus einer Pflegefamilie zu bekommen. Gestern kam per Post der Gerichtsbeschluss mit der Einordnung eines Gutachters: Prof. Dr. Michael Günter. Beiden Eltern wurde mit diesem Beschluss das Sorgerecht vorläufig entzogen, die Begutachtung von Herrn Prof. Dr. Günter soll entscheiden, ob die Mutter ihr Sorgerecht für das Kind zurück bekommt oder nicht. Der Vater klagt nicht, er ist mit allem zufrieden.
Ihre Aufstellung der Fehler von diesem Gutachter hat uns noch tiefer in die Verzweiflung getrieben. Wir werden versuchen, uns gegen diesen Gutachter zu stellen. Die Rechtsanwältin muss uns dann die rechtliche Lage schildern, die wir hier später veröffentlichen, ob wir nach einem anderen Gutachter verlangen dürfen.

Ich melde mich erneut bezüglich unseres Versuches, einen anderen Gutachter zu bekommen. Das Familiengericht hat eine Woche später einen zusätzlichen Beschluss geschickt, wo es steht, dass der Gutachter Hr. Pf. Dr. Michael Günter als Gutachter zugewiesen wird und dieser Beschluss mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar ist. Zwischen den beiden Beschlüssen lag nur eine Woche. Die Rechtsanwältin hat leider keine Zeit gehabt, uns diesbezüglich zu beraten. Aber wir zweifeln wirklich, ob wir diese Zuweisung abwenden könnten. Wenn wir von der Rechtsanwältin dazu eine Erklärung bekommen, werde ich diese hier veröffentlichen.

Sehr geehrter Herr Langhans,

unsere vier Kinder 10, 8, 5, 3 wurden uns am 05 Juli 2024 vom Jugendamt entzogen, in Inobhutnahme genommen.
Die Kinder sind z. Zt. in einem Kinderdorf.
Der Standort des Heims wird uns nicht mitgeteilt. Wir haben seit dem 05 Juli nur einen Umgang erlaubt bekommen, welcher 45‘ gedauert hat.

Wir müssen jetzt beim Hr. Dr. Michael Günther ein Erziehungsfähigkeitsgutachten machen.

Ich bin auf Ihre Seite gestoßen und jetzt sind wir noch mehr verwirrt.

Mit freundlichen Grüßen

Familie R.

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