Es gibt sie noch: Richter, die sich entschuldigen, wenn ihnen Fehler passieren. Das kommt nicht oft vor, aber wenn, dann ist es bemerkenswert. Doch während man sich respektvoll verneigt vor dieser Geste (von der der/die/das betroffene Elternteil nichts hat!) und weiterliest, bleibt einem die Freude im Hals stecken. Denn man kann mit wenigen Worten die ganze Freude und den ganzen gewonnenen Respekt wieder kaputt machen, indem man deutlich macht, dass es dem Richter egal war und ist, was eine Partei vorträgt. Das ungehörte rechtliche Gehör ist für Euch da draussen oftmals Alltag und doch selten so einfach zu beweisen.
Was war passiert?
In einem Umgangsverfahren hatten wir Umgang beantragt in einem bestimmten Umgang. Ein altes Gutachten hatte hier Einschränkungen vorgesehen, das angesichts der fehlenden Wissenschaftlichkeit und Transparenz kaum zu verwerten war. In der Anhörung meinte das Gericht, dann „schauen wir halt mal, ob man diesen Salzgeber bekommt“ und kündigte damit ein neues Gutachten an. Diskussionen über das alte Gutachten waren dann unnötig. Umso ärgerlicher war es dann, im Beschluss als Begründung Verweise auf das alte Gutachten zu lesen und Zitate, die einfach widerlegt hätten werden können, wenn man hierüber diskutiert hätte. Es handelt sich um eine unzulässige Überraschungsentscheidung, weil das Gericht seine Meinung kund tat und diese dann heimlich änderte, ohne den Parteien Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.
Auf die Rüge der Überraschung kam dann folgendes Schreiben des Gerichtes:
Entschuldigungsschreiben?
Es wird Bezug genommen auf die Beschwerdeschrift vom 04.08.2023.
Die Beschwerde rügt eine Überraschungsentscheidung des Gerichts. Dies bedauert das Gericht.
Dem Gericht ist ein Fehler unterlaufen.
Infolge einer temporären Arbeitsüberlastung und eines Bearbeitungsfehlers beim Arbeiten mit der elektronischen Akte wurde bei der Übersendung des zweiten Zwischenberichts über den begleiteten Umgang am 04.07.2023 ein Aktenvermerk nicht übernommen, mit dem das Gericht die Beteiligten darauf hinwies, dass es in Erwägung ziehe, auch ohne das angekündigte Sachverständigengutachten zu entscheiden. Vermutlich wurde die elektronische Akte fehlerhaft bedient. Der Vermerk fehlt in der Akte. Die Beteiligten wurden also nicht dementsprechend unterrichtet. Am Tag der Absetzung der Entscheidung lagen dem Gericht dann noch weitere drei einstweilige Anordnungen vor. Der Fehler wurde daher bei der Absetzung der Entscheidung übersehen.
Zitat aus einer Verfügung eines süddeutschen Amtsgerichts
Soweit, so gut, oder? Bedauern, Fehler einräumen, alles gut soweit. Oder? Wir sind alle Menschen und machen Fehler, oder? Ja, richtig. Wenn da nicht der folgende Abschlusssatz wäre:
An der Entscheidung in der Sache hätte dies aber nichts geändert
Ok, an der Entscheidung in der Sache hätte sich aber nichts geändert – egal was vorgetragen worden wäre? Übersieht das Gericht dabei nicht, dass solche Hinweise eben auch geeignet sind, dass man Stellung nimmt und Argumente vorträgt, die überzeugen können?
Immerhin sagt das BVerG ja, dass man davon ausgehen kann, dass immer alles zur Kenntnis genommen wird:
„Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat.“
BVerfG 1 BvR 117/16, BVerfGE 86, 133, BVerfGE 65, 293, BVerfGE 50,32 u.v.m.
Blöd nur, wenn ein Richter von vorne herein sagt, dass es ihm egal ist, was die Parteien auch vorgebracht haben. Da wird das rechtliche Gehör zur Formalie, die eher lästig als hilfreich ist. Ich bin dankbar für diese Erfahrung und diese Ehrlichkeit. Denn wann schon ist ein Richter mutig genug offen auszusprechen dass ihm der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 GG scheißegal ist?
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