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Psychiatrische Begutachtung

Psychiatrische Begutachtung von Venzlaff, Foerster, Dreßing und Habermeyer versteht sich Gegenentwurf zu Salzgebers „Familienpsychologische Begutachtung“ und als Standardwerk, was bei psychiatrischer (und familienpsychologischer) Begutachtung zu berücksichtigen sein soll. Ich habe mich mit dem Buch auseinandergesetzt in der Erwartung, ähnlich wie bei Salzgeber wichtige Impulse und wissenschaftliche Meinungen zu finden. Was ich gefunden habe ist ein Buch voller offenkundiger Fehler und peinlicher Unwissenheit, die einen Preis von 240 € nicht wert ist. Für mich ist der Venzlaff/Foerster der teuerste Hausfrauenratgeber (für akademische Hausfrauen) allerzeiten. Das versprochene „praktische Handbuch für Ärzte und Juriste“ ist es nicht.

Rechtliche Fehler

Natürlich kann ich nur eingeschränkt Fehler bemängeln, da ich weder Arzt noch Psychiater bin. Aber ich bin Jurist. Und was ich in den ersten 10 Minuten lesen gefunden habe ist so schlecht, dass es sich nicht lohnt weiterzulesen. Hinweis an die Herausgeber: Vielleicht sollten rechtliche Kapitel auch von Juristen verfasst werden und nicht von Medizinern, die sich in ihrer Hybris dafür halten?

Die Haftung des Gutachters

Auf Seite 74 wird von Prof. Dr. med. Peter W. Gaidzik, Institut für Medizinrecht, behauptet, dass die Haftung des Sachverständigen nur Urteile oder Beschlüsse auslösen, nicht aber Vergleiche. Diese Auffassung ist falsch. Erstens wurde bereits in der Vergangenheit eine analoge Anwendung des §839a BGB diskutiert, zweitens diese Frage mit BGH III ZR 199/19 gelöst. Der Vetzaff/Foerster ist schlicht und erschreckend falsch und stellt für jeden Gutachter, der dieses Buch liest, ein Haftungsproblem dar. Lustig ist insoweit, dass man sich noch über anwaltliche Haftungsrisiken auslässt. Man kann sich der Auffassung kaum verwehren, dass zu Gunsten von Gutachtern eine eigene Haftungsrealität geschaffen werden sollte. Wissenschaftlich ist das nicht und ein Praxishandbuch sollte zumindest auch die maßgebliche Rechtsprechung kennen – die der Langhans auch kennt.

Familienpsychologische Gutachten

Für das Kapitel Familienpsychologische Gutachten wurde der Jurist Psychiater Michael Günter gewonnen. Auch er ist uns bekannt.

Prof. Dr. Günter, Psychiater, kommentiert zu familienpsychologischer Begutachtung und spricht auf Seite 673 von „Verfahrenspfleger„, die es so seit 1. September 2009 in Kindschaftssachen nicht mehr gibt mit der Einführung des Verfahrensbeistandes . Seine Auffassung, „das Gesetz nennt das so“, ist schlicht seit Jahrzehnten falsch. Es ist bedenklich, wenn Wikipedia und das Gesetz mehr wissen als ein Schinken für 240 Euro.

Aber das ist noch nicht alles. Er zitiert noch die Mindestanforderungen.
Auf Seite 687 zitiert er diese Standards „“Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen“ von 2015 (!) – aktuell ist aber die zweite Auflage 2019, die er selbst mitverfasst hat. Offenbar weiß er nicht einmal, was er unterschreibt, oder recherchiert nicht. Beides ist ein Offenbarungseid. Wenn man denkt für welchen Blödsinn andere ihre Doktorwürde verloren haben fragt man sich schon, wie wenig Niveau gefordert wirrd.

Fazit zum Ventzlaff/Foerster

Schlampig recherchiert, teils rechtlich vorsätzlich falsch, die meisten Aussagen aber auch nicht mit Fundstellen belegt (Stattdessen Endnoten, die Wissenschaftlichkeit vorgaukeln – für mich ist dieses Buch für einen Hausfrauenratgeber mit 240 € arg teuer, vielleicht der teuerste Hausfrauenratgeber für Akademisches Personal. Ein Handbuch für Juristen ist es nicht, in der rechtlichen Praxis mag es als Briefbeschwerer gute Dienste erweisen.

Gleichwohl sollte der Anspruch eines Standardwerkes nicht sein, die eigene Gutachterklientel zu befriedigen, sondern zu erleuchten und neue Erkenntnisse zu vermitteln.

Das gelingt hier nicht. Mal sehen, wann der Verlag reagiert. Eigentlich müsste man das Werk vom Markt nehmen.

Psychiatrische Gutachten anfechten

Psychiatrische Gutachten anfechten funktioniert daher wie Gutachten anfechten. Sprecht mich ggf. an, wenn Ihr Probleme mit Psychiatrischen Gutachten habt.

3 Antworten auf „Psychiatrische Begutachtung“

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