Ich möchte es an dieser Stelle für Euch kurz machen und auf meinen Artikel auf GefahrvonInnen veweisen.
OLG Richter hortet 4000 Daten Kindesmissbrauch – Strafe: 4.5000 €
Es ist für alle betroffenen Eltern, deren Kinder unter Pflegeeltern, Missbrauch und Jugendamtsentzug leiden, ein Hohn zu hören, dass man für 4000 Dateien Kindesmissbrach 4.500 € Strafe zahlen muss. 1,13 € ist der bayrischen Justiz das Leid eines Kindes wert.
4.500 € sind 10 Monate Hartz 4 Satz. Christoph Metzelder wurde zu Bewährungsstrafe verurteilt, andere normale Bürger auch.
Sachsensumpf und Bayernsumpf?
Doch die Justiz schützt sich selber. Oder schützen Pädos Pädos? Ich habe dafür keine Belege, aber mir fällt es schwer eine juristische, rationale Erklärung zu finden.
Es gibt ja immer wieder Gerüchte und Erzählungen von „Begegnungen“. Der Sachsensumpf ist so ein Beispiel. Gibt es auch einen Bayernsumpf?
Nein, diese Strafe verbietet sich unter Freunden und Feinden. Sie ist nicht hinnehmbar und rational nicht erklärbar. Alleine wenn ich höre „unbelastet“, keine „Vorteintragungen“, dann frag ich mich unweigerlich: Ist das derselbe Bonus wie für Sauna-Richter?
Dieser Rechtsstaat eckelt mich an. Seine Selbstgefälligkeit regelt mich an. Und die fehlende Selbsterkenntnis eckelt mich an.
Wie seht ihr es?
3 Antworten auf „Der Kinderporno Richter vom OLG“
Auch ich empfinde immer mehr ekel für diese Kategorie „Mensch“, Man schützt sich, man deckt sich und straft mit einem „symbolischen erhobenen Zeigefinger“ diese Nestbeschmutzer ab. Tun diesem Richter die 4500,00 Euro weh? Ich befürchte nicht…
Ich finde ebenso spannend, das man hier noch nach der „Alten“ Rechtsauffassung abgeurteilt hat ist sicher Zufall. Immerhin ist es ja jetzt ein Verbrechen mit einer drastischeren Strafe.
Nein. Das ist Gesetz. Du kannst Menschen ja nicht nachträglich bestrafen. Aber die Begrpndung sit hohn weil auch vorher – siehe metzelder – höhere Strafen pblich waren