Die Diskussionen sind ja recht alt: Sind subjektiv oder objektiv falsche Entscheidungen Rechtsbeugung? Gerade im Familiengerichtlichen Verfahren muss man sich die Frage stellen, ob Rechtsbeugung stattfindet oder nicht. Ich möchte diesen Artikel freilich nicht zum Anlass nehmen, hier rechtliche Ausführungen zu machen. Nein, in diesem Artikel möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass die Rechtsbeugung bekanntermaßen ein Bestandteil des Rechtsstaates ist. Wer bestreitet, dass sie stattfindet, irrt. Rechtsbeugung findet statt. Immer wieder.
Darf der Verteidigung nicht gezeigt werden
Kennt ihr den Film oder das Buch im Namen des Vaters, das die Lebensgeschichte des Nordiren Gerry Conlon nachzeichnet? Ich finde, dieses Beispiel ist ein vortreffliches, um die Arroganz des Rechtsstaates bei Fallbearbeitung aufzuzeigen, und welche Zufälle manchmal zu einer Auflösung führen. Die Geschichte ist schnell erzählt: Gerry Conlon wächst auf den Straßen von Belfast auf. Als er England besucht, findet dort ein Attentat mit einer IRA Bombe statt, 5 Menschen sterben. Conlon und andere werden verurteilt, die ganze Familie verfolgt. Wichtigster Aspekt, den der Rechtsstaat benötigt: Man unterschlägt entlastende Dokumente.
Das Buch ist noch besser als der Film mit Daniel Day Lewis und Emma Thompson, doch die Geschichte dahinter ist so aktuell wie nie zu vor. Ist doch nur eine englische Geschichte, werden einige sagen. Ist lange her, andere. Und genau diese Arroganz verhindert den Blick darauf, dass Unrecht stattfindet. Akteneinsicht als Grundrecht des fairen Verfahrens wird so oft von den Jugendämtern beschnitten – wieviele Zettel wird man wohl finden mit der Aufschrift „Darf der Verteidigung nicht gezeigt werden?“ Rechtsbeugung findet statt, das beweist doch alleine die Schwierigkeit, Akteneinsicht zu finden.
Man sieht nur, was man sehen will – oder das Ergebnis liegt immer im Auge des Betrachters. Deshalb ist dieser Fall Conlon so epochal. England hat immerhin eine längere rechtsstaatliche und demokratische Tradition als Deutschland.
Der Fall Gustl Mollath
Aber wir müssen nicht so weit in Europa weg blicken. Noch ist der Fall Gustl Mollath nicht vergessen, und doch sehe ich den Hype um diesen Fall als kontraproduktiv. Der Rechtsstaat versteckt sich einmal mehr hinter „Einzelfällen“, statt die Systematik zu erkennen. Die wahren Hintergründe des Unrechts sind doch nach wie vor nicht geklärt.
Wieviele Mollaths haben wir, die niemand vermisst, für die niemand kämpft?
Kommisar Zufall
Auch der Fall Gerry Conlon wurde nur durch einen Zufall aufgeklärt. Während der Vorbereitung einer Wiederaufnahme kam es zu einem Fehler. Ein Stellvertreter des Aktenarchivars gab der Verteidigerin die ganze Akte, nicht die offizielle – inklusive dem legendären Zettel „darf der Verteidigung nicht gezeigt werden“. Doch wie oft passiert es, dass ich die Wahrheit ans Tageslicht gräbt? Und insbesondere im Kindschaftsrecht haben wir keine Zeit, um 15 Jahre abzuwarten, weil dann die Kinder erwachsen sind, ohne eine eigene Kindheit gehabt zu haben.
Ist es Rechtsbeugung, wenn soetwas passiert? Ist es nur schlampig? Egoistisch? Ist es nicht egal, was es ist, weil das Schlimme doch ist dass es passiert. Nicht ob es Rechtsbeugung ist.
Wir alle müssen uns immer wieder deutlich vor Augen machen, dass sich ein Rechtsstaat nicht von alleine ergibt. Es ist unsere Aufgabe, aufzupassen und diesen immer wieder neu zu entdecken. Unrecht akzeptieren ist hingegen keine Option.