Ein wichtiger Hinweis, den ich dank einer Anregung von Außen gern an Euch weitergebe: ihr sollt die Mindestanforderungen in Beweisbeschluss aufnehmen lassen. Warum? Obwohl es nur eine selbstverständliche Klarstellung ist, wird dadurch der Sachverständige unter Druck gesetzt, sich auch an diese zu halten.
Wie Mindestanforderungen in Beweisbeschluss aufnehmen?
Ich empfehle einfach, einen weiteren Punkt in den Beweisbeschluss aufzunehmen, ggf. über eine Gegenvorstellung. Das kann ungefähr so lauten:
Ich finde das eine so gute Idee, dass ich meinen Artikel zum richtigen Beweisbeschluss schon entsprechend ergänzt habe. Niemand kann etwas dagegen sagen, diesen kleinen, unscheinbaren Satz aufzunehmen in den Beweisbeschluss. Und wenn es Probleme damit gibt, dann wisst ihr schon, worauf Ihr Euch einstellen müsst: Ein Gutachten, das eben keinen wissenschaftlichen Standards entspricht. Dann muss man überlegen, ob man weitere Schritte einleitet.
Müssen die Mindestanforderungen nicht sowieso beachtet werden?
Noch sind die Mindestanforderungen kein Gesetz, so dass sie „nur“ wissenschaftliche und fachliche Standards wiedergeben. Daher kann es nicht schaden, dies als „Selbstverpflichtung“ wiederzugeben.