Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt. Ich versuche hier das weite und fehlerträchtige System des Unterhalts zu systematisieren und alle Unterhaltsarten aufzuzeigen.
Welche Unterhaltsarten gibt es?
Es gibt diese Arten von Unterhalt:
- Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
- Unterhalt für volljährige Kinder
- Trennungsunterhalt für Ehepartner
- Nachehelichen Unterhalt für Ex-Ehepartner
- Betreuungsunterhalt
- Unterhalt aus Anlass der Geburt
- Elternunterhalt
- Familienunterhalt
Ich werde in dieser Kategorie nach und nach die einzelnen Unterhaltsarten ansprechen und Besonderheiten erläutern. Unterhalt ist ein sehr haftungsträchtiges Feld, weshalb man sich immer kompetent beraten lassen sollte. Für gerichtliche Verfahren kommt man an einem Anwalt sowieo nicht vorbei, es gilt Anwaltszwang.
Kindesunterhalt
Rechtlich hat Kindesunterhalt eine herausragende Bedeutung. Das minderjährige Kind ist aufgrund seines besonderen Schutzbedarfes vorrangig, auch pfändungstechnisch.
Eltern müssen Unterhalt leisten. In der funktionierenden Beziehung und Familie erfolgt dies in Wart und Pflege, Zahlungen erfolgen aus einem Topf. In der Trennung muss unterschieden werden, bei wem das Kind lebt.
Im Wechselmodell mit beiderseitig grob gleichem Betreuungsanteil erfolgen in der Regel keine Ausgleichszahlungen. Beim Residenzmodell, bei dem einer im Großen sich um das / die Kind(er) kümmert, wird ein Ausgleich zu bezahlen sein. Hierfür gibt es die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch Wart und Pflege, während der andere Barunterhalt schuldet.
Kindergeld wird insoweit als Teil des Barunterhalts hälftig berücksichtigt.
Unterhalt und Umgang sind unterschiedliche Dinge. Man kann das eine nicht vom anderen abhängig machen, auch wenn emotional es nachvollziehbar ist, dass sich dies viele Eltern wünschen.
Unterhalt des volljährigen Kindes
Beim volljährigen Kind wandelt sich die rechtliche Situation. Nunmehr müssen beide Elternteile Barunterhalt leisten. Das Kindergeld und Arbeitseinkommen oder Einkommen aus Vermögen wird angerechnet.
Geschuldet wird über das 18. Lebensjahr hinaus nur dann Unterhalt, soweit ein Kind ausbildungsbedingt oder aus sonstigen Gründen ohne eigenes Verschulden nicht für sich selbst sorgen kann.
In der Regel muss nur eine Ausbildung alimentiert werden. Weitere Ausbildungen, also nach der Metzgerlehre eine Schreinerlehre, müssen Eltern nicht unterstützen.
Dasselbe gilt, wenn eine Ausbildung oder ein Studium nicht nachdrücklich verfolgt wird.
Das Einkommen der Eltern wird hier zusammengezählt und dann der Unterhaltsbetrag berechnet und ist im Verhältnis der Nettoeinkommen zueinander zu tragen.
Trennungsunterhalt
Bis zur Rechtskraft der Scheidung schulden sich (Ehe)Partner gegenseitig Unterstützung und Unterhalt. Die ehelichen Lebensverhältnisse sollen weitgehend aufrecht erhalten bleiben, jeder partizipiert grundsätzlich am gemeinsamen Familieneinkommen hälftig (Halbteilungsgrundsatz).
Nachehelicher Unterhalt
Nach Rechtskraft der Scheidung müssen die ehemaligen Partner grundsätzlich für sich alleine sorgen. Nur wenn ehebedingte Nachteile bestehen, weil einer zuhause blieb und die Kinder versorgt hat oder versorgen muss (Betreuungsunterhalt), kann über die Scheidung hinaus Unterhalt gefordert werden. Dieser ist in der Regel zeitlich zu befristen.
Unterhalt aus Anlass der Geburt
Wenn eine nicht verheiratete Frau schwanger wird, muss der Lohnausfall kompensiert werden. 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt schuldet der werdende Vater Unterhalt, der in §1615l BGB geregelt ist.
Danach kann ein Betreuungsunterhaltsanspruch bestehen, oder ein erhöhter Kindesunterhalt wegen Kita-Gebühren o.ä.
Betreuungsunterhalt
Betreuungsunterhalt ist die Kompensation der Lohnausfälle, die ein Mensch hat, der wegen der Sorge für sein Kind nicht oder nicht in dem Umfang arbeiten kann, wie er es vor der Geburt tat. Bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes kann es dem betreuenden Elternteil nicht zugemutet werden, zu arbeiten. Darüber hinaus kommt es auf Besonderheiten an, auch die Betreuungssituation vor Ort, das Alter und eventuelle Besonderheiten des Kindes usw.
Familienunterhalt
Dieser Unterhalt meint das füreinander da sein in der Ehe und Beziehung. Er ist in der Regel nicht problematisch, weil man aus einem Topf wirtschaftet und alles gemeinsam bezahlt. Bisweilen ergeben sich hier aber Probleme.
Elternunterhalt
Auch Eltern haben einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Kindern, wenn sie aus Gründen des Alters, Krankheit o.ä. nicht (vollständig) für sich sorgen können. Dies betrifft vorallem Eltern, die in Pflegeeinrichtungen müssen. Meist springt hier die Sozialhilfe erst ein, fordert dann aber das Geld von den Kindern.
Ich werde zu den einzelnen Unterhaltsarten und Berechnungsproblemen bald weitere Artikel schreiben und Euch zur Verfügung stellen. Einstweilen empfehle ich Euch meine Videoplaylist.