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Recht allgemein

Neues Format: Schwarz und Weiß und die Farben dazwischen

Ein neues Format auf meinem Hauptkanal „Activinews“ auf Youtube, auf das ich im Moment wieder viel Lust habe: Schwarz und Weiß und die Farben dazwischen. Der Name ist Programm: Hier geht es nicht um die eine oder andere Sicht. Hier geht es um alle Möglichkeiten an Meinungen.

Wer meinen Kanal schon länger verfolgt, der weiß, dass ich selten eine politisch eindeutige Meinung vertrete. Die Dinge sind eben weder immer Schwarz noch Weiß, sondern oft eine Nuance der Farben dazwischen. Sind Spaziergänge verboten? Sind diese Spaziergänge der Coronakritiker Demonstrationen? Wie gehts man damit um? Pfefferspray auf einen Kinderwagen – sind die Eltern verantwortlich oder auch die Polizei? Ich versuche in diesem regelmäßigen Format aktuelle Wochenthemen aus verschiedenen Blickwinkeln aufzuarbeiten und Lösungen jenseits von Schwarz-Weiß-Denken aufzuzeigen. Schaut rein! Das oder die aktuellen Themen gebe ich rechtzeitig hier bekannt: Djokovic: Zurecht oder zu Unrecht Einreise verweigert? Schule vs. Restaurant vs. Fitnessstudio: Sind unterschiedliche Behandlungen der Situation noch angezeigt? Luca App Datenskandal: Wirklich ein Fehler? Impfpflicht ja oder nein?

Schwarz und Weiß und die Farben dazwischen: Jeden Dienstag 20.30 Uhr live auf YouTube.

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Gutachten Recht allgemein

Was ist eine symbiotische Mutter Kind Beziehung

Immer häufiger verwenden Jugendamtsmitarbeiter psychologische Begriffe, die sie selber nicht verstehen und für die sie weder Ausbildung noch Fachkompetenzen haben, um Eltern und insbesondere Mütter zu diskreditieren. Da gibt es den Vorwurf einer Borderline-Störung, die zu Sorgerechtsentzug führen soll – obwohl es dazu keinerlei allgemeine medizinische Grundlage gibt. Das ist aber auch immer öfter die sogenannte symbiotisch Mutter Kind Beziehung. Was aber ist eine solche kranke Beziehung eines Elternteils zu seinem Kind?

Und liegt so etwas wirklich vor? Wer entscheidet das? Und woran?

Wir nähern uns diesem Thema an.

Die symbiotische Mutter Kind Beziehung

Ein Bericht des NDR über eine solche zu enge Mutter Kind Beziehung hat die symbiotische Beziehung in den Vordergrund der Öffentlichkeit gerückt. Dabei wird in dem Artikel eigentlich alles falsch gemacht und Probleme vermengt: Überschrift und Inhalt divergieren, alles wird pauschaliert und die Lösung im Gutachten gefunden. Statt mit der Symbiose setzt man die (wissenschaftlich umstrittenen) Diagnose Eltern-Kind-Entfremdung (PAS, Parental Alienation Syndrome) mit der zu engen Mutter Kind Beziehung gleich. PAS bezeichnet aber nach Gardener eine anhand von 8 Symptomen definierte psychische Situation und hat direkt nichts mit der symbiotischen Mutter Kind Beziehung zu tun. Der Artikel ist daher nicht zu gebrauchen.

Symbiose ist in der Biologie das Zusammenleben von Lebewesen verschiedener Art zu gegenseitigem Nutzen. Eine Symbiose ist also grundsätzlich nichts schlimmes. Es ist also schon eine Umkehrung natürlicher Gegebenheiten ins Negative, zu behaupten das wäre alles schlecht und würde einem Kind schaden.

Auch bei Menschen ist Symbiose erst einmal etwas natürlich. Das Kind im Bauch ist naturgemäß eins mit der Mutter. Emotionen übertragen sich usw.

Später, wenn sich die Entwicklung trennt, ist Symbiose immer noch etwas normales. Kinder fühlen mit den Eltern, ahmen diese nach. Kinder lernen durch nachahmen.

Um diese normale und gesunde Symbiose zu pervertieren, wird daraus einfach eine „zu enge“ Mutter Kind Bindung, also etwas negatives.

Wann wird eine Beziehung krankhaft?

Die philosophische Frage ist, ob es so etwas wie eine zu enge Beziehung geben kann. Gute Bindungen und Beziehungen haben große Vorteile, Vertrauen, Offenheit. Mit zu enger Beziehung meinen Jugendamt-Mitarbeiter aber, dass dies die Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit verhindert wird.

Das ist aus verschiedener Sicht kritikwürdig, wenn auch im Grundsatz richtig.

Natürlich muss eine Erziehung darauf abstellen, dass ein Kind sich selbst entwickelt. Andererseits lernen Kinder am Meisten durch Nachahmung ihrer Eltern. Eine wissenschaftlich exakte Grenze gibt es nicht, und zudem kann niemand die Entwicklung des Kindes beurteilen, bevor diese abgeschlossen ist.

Unbestimmte Begriffe wie Vernachlässigung oder zu enge Beziehung sind bei Jugendämtern hoch im Kurs: Denn man kann im Nachhinein die Bewertung und die Tatsachengrundlage beliebig erweitern. Fair ist das nicht. Aber das Problem liegt viel zu oft eben in genau der Sachverhaltsklärung.

Klärt Eure Anknüpfungstatsachen!

Da sind wir wieder bei dem altbekannten Problem der Anknüpfungstatsachen. Diese muss das Gericht klären, Behauptungen des Jugendamtes reichen nicht aus. Hier müsst ihr ansetzen und nachhaken. Das Jugendamt darf nicht mit solchen Behauptungen durchkommen.

Solche Nachrichten sind gefährlich

Nachrichten wie dieser oben zitierte Bericht sind auch aus anderer Sicht gefährlich. Weil Gutachten als Positivlösungen verkauft werden. Gutachten, bei denen Mindestanforderungen nicht eingehalten sind? Hier besteht ein erhebliches Risiko.

Weil Gutachten oft schlecht sind.

Insbesondere wenn der Gutachter diese Diagnostik oder Begriffe ungeprüft übernimmt.

Wenn der Sachverständige nicht qualifiziert ist.

Hier beginnt natürlich der schwierige Bereich. Soll ich vortragen oder nur kritisieren? Niemand muss seine Erziehungsfähigkeit beweisen. Deshalb ist es an Euch, dass ihr erst einmal einfordert, dass man diesen Begriff konkretisiert.

Verfolgt alle Falschbehauptungen amtshaftungsrechtlich oder straf-/verwaltungsrechtlich.

Ich warne vor blindem Folgen solcher Medienberichten. Das wäre grob fahrlässig und gefährlich. Insbesondere da er Gutachten idealisiert. Und das Risiko „Zufall“ im Ergebnis verschweigt. Zudem werden Begrifflichkeiten und Probleme vermengt.

Familienverfahren sind oft einzelfallbezogen

Vermengungen machen hier oft keinen Sinn. Jeder Fall ist anders. Ob Manipulation eines Kindes vorliegt, kann man ggf. belegen oder auch nicht. Das ist Tatsachenfrage. Ob ein Kind in der Entwicklung beeinträchtigt ist oder nicht, das ist eine Tatsachenfrage. Wir brauchen dazu rechtlich keine Gutachten oder psychologisch-psychiatrische Begriffe wie Mutter-Kind-Symbiose oder Elternentfremdung. Wir brauchen eine ordentliche Ermittlung des Sachverhaltes, Tatsachenfeststellungen und mehr. Wir brauchen keine Menschen, die zum Schaden von Eltern und Kindern Begriffe verwenden, die sie selber nicht definieren können.

Wir brauchen endlich eine konsequente Anwendung des Rechts.

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Familienpolitik

Sorgerechtsentzug wegen fehlender Impfung

Ein Kanadisches Gericht in Quebec hat das Sorgerecht eines Vaters bis Februar ausgesetzt. Dieser wollte mehr Kontakt über die Weihnachtsfeiertag, berichtet der Spiegel. Weil er selbst aber nicht geimpft ist und sich im Internet Corona- und impfkritisch äußert, setzte das Gericht das Sorgerecht bis Februar aus – außer der Vater lässt sich impfen. Zur Begründung wurde der Schutz der anderen ungeimpften Kinder der Expartnerin herangezogen, die unter 5 Jahre alt sind und nicht geimpft werden können. Es darf aber keinen Sorgerechtsentzug wegen fehlender Impfung geben.

Impfzwang durch Familiengericht?

Nach Deutschem Recht darf eine Entziehung oder Beschränkung der Sorge nur bei einer konkreten, gegenwärtigen und erheblichen Gefahr erfolgen. Bei einer Pandemie dürfte es wohl bereits an der Konkretheit hapern, weil das allgemeine Pandemierisiko nicht wesentlich erhöht wird, soweit die anderen Kinder regelmäßig Kontakt mit weiteren ungeimpften haben. Dass die Pandemie ein gegenwärtiges Risiko darstellt, dürfte außer Frage stehen, auch wenn sich nach den bekannten Informationen durchaus die Frage stellt, ob die Gefahr für die anderen Kinder erheblich ist. Denn angeblich, damit werden ja die Schulöffnungen begründet, drohen ja keine wesentlichen Gefahren.

Familiengericht mach Gesundheitspolitik

Das Familiengericht ist hier sicherlich über das Ziel hinausgeschossen. Eine Impfpflicht besteht nicht, also kann man auch keine Sanktionen daran anknüpfen. Richter sind an das Gesetz gebunden. Trotzdem erleben wir auch in Deutschland, dass hier Verhalten in der Pandemie die Familiengerichte beschäftigen und die Jugendämter ihre Auffassungen über die der Eltern und des Gesetzgebers stellen. Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung aufgrund pandemischer Bedenken, sei es Maskenpflicht oder Angst vor Ansteckung, kommen zu oft vor.

Dass man statt Impfen dem Vater auch hätte eine tägliche Testung aufgeben können als milderes Mittel i.S. §1666a BGB, ist klar.

Zudem kann hier ein Elternteil mit anderen Kindern, für die der Vater hier keine Verantwortung tragen muss, den Vater unter Druck setzen: Was wäre gewesen, das Kind dann eben 3 Monate zum Vater zu geben? Auch das schützt die andere Familie. Ich weiss, das ist polemisch formuliert, und natürlich kenne ich auch nicht die exacten Gründe. Aber abwägen müsste man das schon.

Kein Sorgerechtsentzug wegen fehlender Impfung

Es darf keinen Sorgerechtsentzug wegen fehlender Impfung geben. Und auch keine Umgangseinschränkung. Das haben eigentlich die deutschen Famililienministerien bereits mitgeteilt. Aber trotzdem kam es zu vereitelten betreuten Umgängen, auch mit solchen Begründungen (andere Heimkinder schützen z.B.).

Es ist schlicht rechts- und verfassungswidrig. Je nachdem wie ernst man Aussagen in der Pandemie nimmt – und ich bin weder ein Pandemieleugner noch ein Impfkritiker, nur ein Impfpflichtkritiker – sind die Auswirkungen für Kinder eh sehr gering. Ob das dann so massive Auswirkungen zulässt, die dem Kind auch und unmittelbar schaden, ist höchst zweifelhaft – zumal es andere Möglichkeiten des Schutzes gibt.

Trotzdem sollten sich Eltern, die unter Jugendamtbeobachtung stehen, überlegen ob es ihnen das Wert ist.

Mein Video zu Sorgerechtsentzug bei fehlender Impfung

Quelle

Spiegel

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